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  • BSK-Newsflash 15.5.2020 +++ Corona-Krise: Lenk- u. Ruhezeiten – Verlängerung bis 31.05.2020 | Update BG Verkehrinfos | Länderinfos +++

    Ausnahmen von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten – Verlängerung bis 31.05.2020

    Nach Auskunft des BMVI werden die derzeit geltenden Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr bis 31.05.2020 verlängert. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist nur vorgesehen, wenn seitens des Gewerbes triftige Gründe vorgetragen werden. Nach bisherigem Stand laufen die Ausnahmen zu den Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) im Güterkraftverkehr zum 17.05.2020 aus.

    Bis zu diesem Datum können also im Werkverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr die tägliche Lenkzeit anstatt zweimal in der Woche fünfmal in der Woche von 9 auf 10 Stunden verlängert werden, außerdem können Fahrer in Abweichung von Art. 8 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 561/2006 zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.

    Anhang 1 bis 3

    Aktualisierte BG Verkehr­Informationen „Infektionsschutz im Güterkraftverkehr"

    Anhang 4

    Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:

    Bulgarien, Deutschland, Finnland und Frankreich (Stand 14.05.2020)

    4 Dateien im Anhang

Dateien

Intern-Stragüverkehr_14.05.2020_0328.pdf

Arbeitsschutz_Pandemie_15.05.2020.pdf

BG-Infektionsschutz_15.05.2020.pdf

Tipps_BG_Verkehr_15.05.2020.pdf

Berechtigungsausweise

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