Nächste Jahreshauptversammlung 08./09. Oktober 2021 in Frankfurt
Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.
Das italienische Verkehrsministerium hat angesichts der aktuellen Coronalage auch im Monat Dezember 2020 das allgemeine Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM an den Sonn- und Feiertagen im Monat Dezember 2020 ausgesetzt. Es wird daran erinnert, dass bereits seit dem Frühjahr das Fahrverbot für den internationalen Verkehr in Italien ausgesetzt ist.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
Zum 31. Dezember 2020 läuft die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro VI vom Nachfahrverbot auf der Inntal-Autobahn aus. Ausgenommen ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit WasserstoffBrennstoffzellenTechnologie sowie die Ziel oder Quellverkehre in die Kernzone bzw. Zielund Quellverkehre innerhalb der erweiterten Zone.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
Der griechisch-albanische Grenzübergang Krystallopigi steht ab sofort nicht mehr für Lkw-Verkehre zur Verfügung. Am griechisch-albanischen Grenzübergang Kakavia wird die Anzahl der einreisenden Personen pro Tag beschränkt.
Weiterlesen mit "Klick" in die Überschrift...
Unabhängig von der jeweiligen nationalen Vorschriftenlage empfiehlt der Verband Fahrern im internationalen Verkehr in EU-Staaten dringend stets die Mitführung des "Certificate for international Transport workers" aus Annex 3 der EU Green Lanes Guideline.
Weitere Infos erhalten Sie unter: 069 7919-470
Ab sofort müssen Personen, die sich in den italienischen Risikogebieten aufhalten, eine Eigenerklärung mitführen. Des Weiteren müssen alle Fahrer, die aus dem Ausland nach Italien einfahren, eine separate Eigenerklärung für die Einreise mitführen und wie bereits im Frühjahr zusätzlich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Meldung abgeben.
Grundsätzlich gilt in Großbritannien eine Befreiung von der 14-tägigen Selbstisolation bei Einreise für Fahrer und Begleitpersonen von Gütertransporten. Für Fahrer/Begleitpersonen aus Dänemark sowie für Fahrer/Begleitpersonen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach GB in Dänemark aufgehalten haben, gilt diese Ausnahme seit heute, 8. November 2020, nicht mehr.
Liebe Mitglieder,
der deutsche Bundesrat hat heute der erneuten Änderung der Zuständigkeit nach § 47 StVO (Zuständigkeit einer EGB) mehrheitlich zugestimmt. Bei Einzelanträgen ist nun neben der EGB, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt auch wieder die EGB zuständig, in deren Bezirk das transportdurchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung nach § 13 HGB hat.
Ab dem 21. Oktober 2020 gilt für die Republik Irland erneut ein coronabedingter Lockdown. Er wurde für die Dauer von sechs Wochen verhängt.
Seit dem 17. Oktober 2020 können die Präfekten bestimmter französischer Departements in Corona-Risikogebieten nächtliche Ausgangssperren verhängen. Fahrer von Güter- und Personentransporten sind von diesen Sperren ausgenommen, müssen jedoch das Dokument "Justificatif de Déplacement Professionnel" mit sich führen, wenn sie die von Ausgangssperren betroffenen Regionen befahren.
Seit dem Mittag des 14. Oktober 2020 sind die sieben aktuell für den Güterverkehr geöffneten griechischen Grenzübergänge wieder 24 Stunden am Tag geöffnet.
Lesen Sie weiter ....
Zum 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5 t zGG das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.
Ab sofort gelten in Georgien zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für im Ausland zugelassene Lkw.
Lesen Sie weiter ...
Erfahren Sie mehr ....
NRW genehmigt einen Konvoi mit 2 Fahrzeugen. Anbei der Erlass, sofern noch nicht bekannt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und interagieren weiterhin auch mit den anderen Bundesländern.
Am 1. September 2020 hat Ungarn Grenzkontrollen eingeführt. Ab diesem Datum dürfen
ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen nach Ungarn einreisen. Der
Güterverkehr ist vom Einreiseverbot grundsätzlich ausgenommen.
Lesen Sie weiter...
Deutschland: Fahrverbote in einigen Bundesländern bis 31. August 2020 ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht ist nicht bekannt, ob eine Verlängerung der Aussetzung vorgenommen wird.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.bag.bund.de
Lesen Sie weiter ...
Tirol hat eine Sperrung der B 180 Reschenstraße im Streckenabschnitt Pfunds bis Nauders wegen Bauarbeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr für den gesamten Verkehr im Zeitraum vom 31.08.2020 bis zum 02.10.2020 angekündigt.
Lesen Sie weiter ...
An der Grenze zwischen Rumänien und der Ukraine wurde ein neuer Grenzübergang eröffnet. Er steht aktuell für gewerbliche Güterbeförderungen zur Verfügung auch unter Carnet TIR
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Der Personenkreis, der beim elektronischen Meldesystem als Kontaktperson zur Verfügung stehen kann, wurde erweitert.
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann der Mont-Blanc-Tunnel in bestimmten Nächten im September 2020 gar nicht oder nur alternierend befahren werden.
Auf Grund dringender Instandsetzungsarbeiten wird voraussichtlich ab 11. August 2020, 08:00 Uhr die Fernpassstraße B179 für den Güter- und Personenverkehr gesperrt. Der Verkehr wird großräumig über München/Brenner umgeleitet.
1 Datei angefügt
Die angefügten Dateien enthalten Informationen zu folgenden Ländern: Bulgarien/Griechenland/Österreich/Ungarn
5 Dateien aim Anhang
Anlage 1 Datei
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Tschechische Republik
Angefügt finden Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 10.6. /11.6.2020):
Deutschland, Frankreich, Slowakische Republik
Großbritannien:
Erst kürzlich wurde bekannt, dass Großbritannien ab dem 8. Juni 2020 coronabedingt seine Vorschriften bei der Einreise verschärft. Fahrer von Lkws sind zwar von der 14-tägigen Quarantäne bei Einreise nach GB befreit, müssen aber ein entsprechendes Schreiben ihres Arbeitgebers mitführen und zudem Daten zu ihrer Einreise vorab online übermitteln, siehe Anhang.
Hinweis:
Weißrussland: Achslastbeschränkungen im Zeitraum vom 1. Juli bis 20. September 2020
Während der Sommermonate gilt auf weiten Teilen des öffentlichen weißrussischen Straßennetzes während der Tagesstunden eine Beschränkung der Achslast auf maximal 6 Tonnen.
2 Dateien im Anhang
Frankreich/Italien: Sperrungen bzw. alternierender Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel im Juni/Juli 2020
Aufgrund von Wartungsarbeiten im Juni/Juli 2020 kann in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr
nur alternierend befahren werden:
09., 10., 11., 23., 24. und 25. Juni 2020 sowie am 07., 08. und 09. Juli 2020
Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen wie folgt gesperrt:
08. Juni 2020, 22:00 Uhr bis 09. Juni 2020, 06:00 Uhr
22. Juni 2020, 19:00 Uhr bis 23. Juni 2020, 06:00 Uhr
06. Juli 2020, 22:00 Uhr bis 07. Juli 2020, 06:00 Uhr
Italien: Zusätzliches Fahrverbot auf der Brennerautobahn A22 von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze.
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 31. Mai und 01. Juni 2020 jeweils von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.
Datei im Anhang
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Deutschland, Serbien,Schweden und Weißrussland (Stand 26./27.5.2020)
Anhang 1
Ergebnisse der BGL-Umfrage „Sollten die Corona-Sonderregelungen für den Güterkraftverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden?“
Für die zahlreichen erhaltenen Antworten bedanken wir uns herzlich!
Anhang 2
Rückblick auf die Bundestagssitzungen der Woche
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Österreich, Rumänien, Türkei (Stand 15.05. bis 18.05.2020)
Hinweise Italien:
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 21. Mai 2020 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.
Einreisebestimmungen: Widersprüchliche Informationen zur Mitführung der Eigenerklärung
Mit unserem gestrigen Rundschreiben informierten wir Sie über den sofortigen Wegfall der bisher notwendigen Eigenerklärung und der Meldung an die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage eines Dekretes des italienischen Premierministers vom 17. Mai 2020.
Inzwischen liegen uns widersprüchliche Informationen vor. So besteht bei einigen Verbänden in Italien die Auffassung, dass bis zum 03. Juni 2020 die Eigenerklärung für inneritalienische Bewegungen weiterhin notwendig ist.
Hinweis Türkei: Lockerungen für Fahrer im Transit
Fahrer von Gütertransporten, die die Türkei im Transit durchqueren, erhalten keine feste Zeitvorgabe mehr für den Transit.
Die Grenzzollbehörden werden künftig für Transitbeförderungen bei der Einreise zwar die zu
3 Dateien im Anhang
Liebe Mitglieder,
es liegen schon einige schwere Wochen hinter uns und vermutlich wird auch noch einige Zeit vergehen, bis sich das ändern wird.
Eine schwierige Zeit für alle, aber dennoch ist es wichtig weiterhin zusammenzuhalten und Lösungen zu erarbeiten.
In dem angefügten offenen Brief informieren wir Sie über aktuelle Strategien, welche die BSK e.V. derzeit verfolgt.
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Ihr BSK-Team
Anhang 1
Aktueller Stand der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw - Länderübersicht
Siehe hierzu auch die Website des BAG:
Den BGL erreichte die Meldung, dass Brandenburg die Aussetzung des Verbots bis 30.09.2020 verlängert hat.
Bezüglich der Ferienreiseverordnung (Samstage in den Monaten Juli und August 2020) liegt dem BGL aus den Bundesländern bisher nur die Information vor, dass Rheinland-Pfalz die Bestimmungen vorerst unberührt lässt; Sachsen-Anhalt das Fahrverbot für 2020 aussetzt.
Anhang 2
Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise
Während der Corona-Krise können Arbeitgebern im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Abs. 1 AO die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen verlängert werden. Voraussetzung ist, dass sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 26. April 2020) für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Österreich, Pakistan, Slowakei, Tschechische Republik
Gesamt 3 Dateien im Anhang
StVO-Reform tritt am 28.04.2020 in Kraft
Der BGL informiert über die wesentlichen Änderungen in anliegender Übersicht.
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per E-Mail bei der Einreise
Die Handelskammer Bozen hat die Kontaktdaten der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden nochmals überarbeitet und ergänzt. Die aktualisierte Aufstellung finden Sie als Anlage.
Vor der Einreise nach Italien müssen an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde in Italien die nachfolgenden Angaben per E-Mail gesandt werden: Name/Vorname des Fahrers, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnsitz, Zielort in Italien, Tag der Einreise nach Italien, Telefonnummer des Fahrers in Italien.
Länderinformationen:
Aktualisierte sowie neu gegliederte/gestraffte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 23. April 2020)
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Litauen
Polen
Frankreich:
Die Aussetzung des französischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wurde nicht verlängert. Es bestehen zudem keine Erleichterungen mehr bei den Lenk- und
Ruhezeiten. Dies bedeutet, am kommenden Wochenende besteht wie üblich in ganz Frankreich ein Lkw-Fahrverbot von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr.
Ab sofort gelten in Frankreich auch wieder die üblichen Lenk- und Ruhezeiten.
3 Dateien im Anhang
Anhang 1
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per Email bei der Einreise über den BrennerWie wir berichteten, muss in Italien seit einigen Tagen zusätzlich zur Eigenerklärung vorab eine Meldung an die zuständige italienische Gesundheitsbehörde erfolgen. Die Anmeldung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde bei der Einreise am Brenner soll ab sofort per Email erfolgen.
Anhang 2
Sie erhalten die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 22. April 2020) für folgende Länder:
Deutschland
Irland
Rumänien
Spanien
Vereinigtes Königreich
2 Dateien im Anhang
Anhang1
Die Bundesregierung hat einige der Fragen, die der BGL zu den Corona-Sonderregelungen gestellt hatte, nun beantwortet.
Der BGL hatte einige Fragen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Corona-Sonderregelungen gesammelt und an die Bundesregierung zur Klärung gegeben. Nun sind die ersten Fragen, zum Beispiel zu Standzeiten an Handelszentren oder der Verlängerung der Fahrerkarte beantwortet worden. Im Anhang finden Sie die Fragen und Antworten.
Anhang 2
Länderinformationen – Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 20. April 2020) für folgende Länder:
- Deutschland
- EU
- Italien
- Österreich
- Rumänien
Anhang 3
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – zuständige Behörde bei der Einreise über Chiasso
Wie wir berichteten, muss in Italien seit einigen Tagen zusätzlich zur Eigenerklärung vorab eine Meldung an die zuständige italienische Gesundheitsbehörde erfolgen. Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 senden wir anbei die zuständige Gesundheitsbehörde bei der Einreise aus der Schweiz über den Grenzübergang Como/Chiasso.
Österreich: Aussetzung des Lkw-Fahrverbotes bis 17. Mai 2020
Die Aussetzung des österreichischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wird bis 17. Mai 2020 verlängert.
Anhang 1
Die Bundesregierung und die Kreditversicherer spannen unter Beteiligung der R+V Versicherung einen Schutzschirm von 30 Milliarden Euro. KRAVAG schneidert die Versicherungslösung speziell auf die Logistikbranche zu.
Anhang 2
Stellungnahme der Fachbereiche der DGUV – Umgang mit Prüfpflichten von Arbeitsmitteln während der SARS-CoV-2-Pandemie
Anhang 3
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Anhang 4
Länderinformationen – Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 20. April 2020) für folgende Länder:
Italien, Griechenland, Kroatien, Slowenien
Gesamt 4 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 18.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Seit dem letzten Versand wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Deutschland, Griechenland, Kanada, Kuwait, Lettland, Luxemburg, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.
Es gibt viel zu tun – gemeinsam wird etwas bewegt
Mit #Logistikhilft wurde am 16.04.2020 eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, DocStop/SaniStop, des Fraunhofer IML, der Logistics Alliance Germany sowie einer Vielzahl an Partnern und Unterstützern aus der Transportlogistik und der Nutzfahrzeugindustrie gestartet. Das Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, sodass akuten Missständen in der Transport- und Logistikkette schnell und unbürokratisch begegnet werden.
2 Dateien im Anhang
Aussetzung des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbots – aktueller Stand
Als Anlage 1 erhalten Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw, Stand 16.04.2020. (Quelle: Verkehrsministerien der Länder).
Länderinformationen, Anlage 2
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 16.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
China
Deutschland (2x - Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Verlängerung Hamburg) sowie Aktualisierung des Links zur Website des BMI betreffs Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zu DK, LUX, F, CH, A)
Finnland
Irland
Italien
Ukraine
Erlasse Berlin und Hessen, Anlage 3
Die mitgeschickte Datei der Anlage 3 enthält weitere Erlasse (Auflage 21) und Informationen zu Ihrer Kenntnisnahme.
Corona-Hilfe für den Mittelstand: KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern kann ab sofort beantragt werden, Anlagen 4+5
5 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 15.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Indien, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik
Deutsche Grenzkontrollen an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A verlängert
Die seit 16. März 2020 in Kraft befindlichen deutschen Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich wurden um weitere 20 Tage bis 4. Mai 2020 verlängert.
Italien: Aufhebung der Fahrverbote bis einschließlich 3. Mai 2020
Das italienische Ministerium für Infrastruktur und Transporte hat die Aufhebung der Fahrverbote für Lkw über 7,5 t zGM bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert.
Aufgehoben sind damit die Fahrverbote zu folgenden Terminen:
Sonntag, 19. April 2020; Samstag, 25. April 2020; Sonntag, 26. April 2020; Freitag, 1. Mai 2020; Sonntag, 3. Mai 2020
(Sie finden in Anlage die entsprechende Verordnung des Ministeriums für Infrastruktur und Transporte).
3 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 14.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Bulgarien, Italien (2x), Spanien, Turkmenistan
Tschechische Republik: Lkw-Fahrer im internationalen Verkehr benötigen keine Verbalnote der Deutschen Botschaft
Zum 14. April 2020 sind neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft getreten, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Entgegen der ursprünglichen Mitteilung der Deutschen Botschaft in Prag benötigen Lkw-Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind keine Verbalnote der Deutschen Botschaft, worin bestätigt wird, dass sie im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Frankreich: EU-Dokument ersetzt französische Formulare für Fahrer
Nachdem in den letzten Wochen eine Reihe verschiedener französischer Dokumente vorgestellt worden waren, die ausländische Fahrer bei grenzüberschreitenden Transporte in Frankreich mit sich führen mussten, um ihre Tätigkeit trotz Ausgangssperre zu rechtfertigen, bestätigen jetzt EU und französische Behörden, dass die EU-Vorlage "Certificate for International Transport Workers" auch von den französischen Kontrollbehörden anerkannt wird und die französischen Dokumente insofern ersetzt.
4 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 13. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 11. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
EU, China, Tschechische Republik.
1 Datei im Anhang
die IRU hat ein Fahrer-Handout über richtiges Verhalten in der Corona-Krise erstellt.
Der BGL übernahm die Erstellung einer deutschsprachigen Version.
Bitte an alle Fahrer verteilen!
Im hektischen Alltag hilft jede kleine Erinnerung an das richtige Verhalten, das Leben retten kann.
Gemeinsam sind wir stark!
1 Datei
Österreich: Aussetzung des Lkw-Wochenend-Fahrverbotes bis 19. April 2020
Kurzbeschreibung:
Die Aussetzung des österreichweiten Fahrverbotes für Lkw ab 7,5 t in Österreich wird bis 19. April 2020 verlängert.
Tschechische Republik: Aktueller Stand über die Einreisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus
Kurzbeschreibung:
Weiterhin sind Lkw-Fahrer, die auf dem Lkw nach Tschechien einreisen, als auch für heimreisende Lkw-Fahrer, die im Pkw die Grenze überschreiten, von einer Quarantänepflicht ausgenommen. Die Ausnahme gilt allerdings nur für Fahrer, die im internationalen Straßengüterverkehr tätig sind.
Des Weiteren weist das tschechische Innenministerium darauf hin, dass Fahrer, die sich länger als 21 Tage außerhalb Tschechiens aufhalten, bei der Rückkehr nach Tschechien einer 14-tägigen Quarantänepflicht unterliegen.
2 Dateien
Korrigendum zum Rundschreiben E_2020_0183 Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat April 2020.
Im Rundschreiben E_2020_0183 vom 30.03.2020 wurde für Frankreich versehentlich ein falscher Zeitraum für das Fahrverbot angegeben.
Richtig ist er Zeitraum: 12. April 2020, 22:00 Uhr bis 13. April 2020, 22:00 Uhr.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr
Kurzbeschreibung: Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus - Stand 31. März 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 30. März 2020 wurden die Informationen für folgende
Staaten überarbeitet:
Bulgarien
China
Deutschland (Aktualisierung Sonn- und Feiertagsfahrverbot Bayern und Hessen)
EU
Kroatien
Mongolei
Slowenien
Spanien
Coronavirus: Ausnahmen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen
Kurzbeschreibung: Auch bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents kommt es durch die Corona-Krise zu Problemen. Die IRU hat mit dem zuständigen International Transport Forum (ITF) zwei Ausnahmen ausgehandelt.
3 Dateien
ITALIEN
Kurzbeschreibung der Anlagen 1 und 2
Ab sofort müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine
Eigenerklärung mitführen, die aus rechtlichen Gründen auf Italienisch ausgefüllt werden muss.
Dem BGL liegt eine deutschsprachige Ausfüllhilfe vor.
Im Zusammenhang mit der Ausgangssperre in Italien – von der Lkw-Fahrer
im Einsatz ausgenommen sind – verlangt die italienische Regierung von Fahrern von Firmen, die ihren Sitz
nicht in Italien haben, die Mitführung einer Eigenerklärung in italienischer Sprache. Darin erklärt der
Fahrer, dass ihm die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus COVID19 bekannt sind, dass er
aktuell nicht Quarantänemaßnahmen unterliegt und nicht positiv auf das Virus COVID19 getestet
wurde.
Die Erklärung ist maximal 72 Stunden nach der Einreise in Italien gültig. Bei begründetem Bedarf
ist es möglich, den Aufenthalt um weitere 48 Stunden zu verlängern.
Beiliegend senden wir Ihnen das Formular der Eigenerklärung samt Ausfüllanweisung sowie eine
uns von der Handelskammer Bozen zur Verfügung gestellte deutsche Übersetzung der
Anweisungen zum Ausfüllen der Eigenerklärung zu Ihrer Kenntnis.
POLEN
Kurzbeschreibung der Anlage 3
Ab 27.03.2020 besteht die Gefahr, dass polnische Lkw-Fahrer, die im Pkw nach Polen einreisen einer 14-tägigen Quarantäne unterliegen. Nur Fahrer mit Arbeitsverträgen polnischer Arbeitgeber sollen ausgenommen sein. Der BGL versucht diesen Sachverhalt zu klären.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft
XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Liebe Mitglieder,
infolge einer Server-Umstellung in unserem Hause konnten wir Ihnen diese Nachricht nicht wie geplant bereits am vergangenen Freitag senden. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.
Wie Sie mehrheitlich sicherlich wissen, wird die Einführung des neuen Release V20F010 auf voraussichtlich Ende März/Anfang April 2020 verschoben. Auf der offiziellen Website von VEMAGS ist dies wie folgt formuliert:
„Wiesbaden. Die Vorbereitungen des sogenannten Antragsreleases befinden sich auf der Zielgeraden. Derzeit findet noch eine abschließende juristische Prüfung statt. Daran im Anschluss informieren wir Sie an dieser Stelle über den neuen Termin – zuletzt war dieser für den 29. Februar 2020 geplant…..“.
Die in den letzten Wochen verteilten Nutzerinformationen sorgen für große Verunsicherung und Verärgerung in der Branche. Offensichtlich fanden die maßgeblichen Prozesse der Antragsteller nicht wirklich bei der Programmierung des Releases Berücksichtigung.
Diese im hohen Maße unglückliche Entwicklung wollen wir nicht einfach hinnehmen.
Als Anlage (nur für Mitglieder) überreichen wir Ihnen eine Analyse des Releases nach rechtlichen wie praktikablen Gesichtspunkten, welche wir an die Lenkungsgruppe von VEMAGS versandt haben. Wir haben die Verantwortlichen auch auf rechtliche Fehler hingewiesen. So ist z. B. bei einer parallel zur Erlaubnis beantragten Einzelausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ohne Grundausnahmegenehmigung das Hochladen eines Aktenzeichens schlicht nicht möglich, da nicht vorhanden. Auch sind Fragen rund um die Ladungsbeschreibung (Abmessungen, Gewicht, Schwerpunkt, Bezeichnung) bei allgemeinen und flächendeckenden Dauergenehmigungen nicht darstellbar. Dies entspricht nicht dem Charakter dieser Genehmigungsart. Letzteres Thema wird nun auch auf dem nächsten BLFA-StVO Mitte März behandelt.
Die BSK pflegt in der letzten Zeit - auch in ihrer Funktion als Competence Center Schwergut (CCS) im BGL - einen engen Kontakt zur Lenkungsgruppe von VEMAGS unter Federführung von Hamburg, wie auch im Oktober letzten Jahres durch den Vortrag von Dr. Oltrogge in Rostock dargestellt. Um die eingangs geschilderte Nichtberücksichtigung des Gewerbes bei der Entwicklung weiterer Releases zu verhindern, haben wir eine bessere Kommunikation zwischen BSK und der Lenkungsgruppe vereinbart. So konnte die kommende Veranstaltung am 30. April 2020 in Wiesbaden mit entsprechenden Workshops erreicht werden. So konnte man auch den vorgenannten Fehler im Zusammenhang mit dem Hochladen eines Aktenzeichens einer Ausnahmegenehmigung bereits erfolgreich beheben.
Daneben sind wir mit der Analyse und der weiteren Vorgehensweise bezüglich der beschlossenen StVO-Novelle tatkräftig und werden unsere Mitglieder schnellstmöglich mit den Ergebnissen per Rundschreiben informieren.
Der BGL hat gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. im Rahmen des Competence Center Schwergut im BGL zur XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine gemeinsame Stellungnahme mit der Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. ergänzt.
Das Competence Center Schwergut (CCS) ist zuständig für alle genehmigungspflichtigen Straßentransporte, für Kranarbeiten, Montagen und Begleitungen. Der Begriff „Schwergut“ reduziert somit das Branchen- und das Centerspektrum nicht auf schwergewichtige Güter.
Die Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) soll künftig als Competence Center Schwergut (CCS) für den Güterkraftverkehrsverband BGL und seine Landesverbände fungieren.
Der IHK Kranführerlehrgang wurde erfolgreich beendet.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr BSK-Team
Die Lesumbrücke auf der A27 wird am Donnertag in Richtung Bremerhaven komplett gesperrt.
Die Sperrung wird von 9 Uhr morgens bis voraussichtlich 16 Uhr am Nachmittag dauern.
Aufgrund aktueller, nicht mehr hinzunehmender Geschehnisse in NRW, steht die BSK derzeit in Verhandlungen mit den zuständigen Referaten im Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen.
A 23: Schäden an Autobahnbrücke bei Pinneberg – Sperrung für genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerverkehr
Das neue Seminarprogramm der Genosk eG. (Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten) für das 1. Halbjahr 2019 ist da!
Österreich: Lkw-Fahrverbote auf der Brenner- und Inntalautobahn (A12 / A13) an Samstagen im Zeitraum 05.01.2019 bis 16.03.2019
Einladung zur Fachkonferenz Digitaler Straßenraum 28.11.2018 in Heidelberg
Alle Infos im Überblick
Kranführerschulung 2019
Anmeldung
"Verkehrsforum Großraum- und Schwerlasttransporte"
5 Tage statt 5 Wochen! – Wirtschaft benötigt schnellere Genehmigungen für Schwerlasttransporte
Man kann es nicht oft genug erwähnen: Einmal mehr ein herzliches DANKE-SCHÖN für die gute Zusammenarbeit. Sie haben durch Ihre grandiosen Einreichungen nicht nur am festlichen Samstagabend bei der Verleihung für Begeisterung gesorgt. Gratulation und weiter so!
NIX OHNE DICH! Für alle, die nach oben wollen – mach jetzt eine Ausbildung zum geprüften FahrzeugkranführerIn (IHK)!
Erst Nordröhre dicht
Die einzelnen Röhren und in einer Nacht beide Röhren werden von Montag, 8. Oktober, bis Freitag, 12. Oktober, jeweils von 22 bis 5 Uhr gesperrt.
Am 04.09., 07.09. und 27.09. bis 29.09.2018 können auf Grund hoher Einsatzbelastung im Land Berlin (mehrere Staatsbesuche und Veranstaltungen) keine Transportbegleitungen durchgeführt werden.
BSK erreicht erneute Verlängerung der Übergangsfrist für den Einsatz von Verwal-tungshelfern (VwH) in Hessen.
Im Zuge der A 61 zwischen der AS Plaidt und der AS Mendig besteht ab dem 06.06.2018 eine Baustelle. Ab diesem Zeitpunkt stehen nur noch 4,00 m Durchfahrtsbreite in Fahrtrichtung NRW zur Verfügung.
In der nächsten Woche finden im Streckenbereich der Autobahnmeisterei Ingolstadt (BAB A9 + A93/N) Nachtbaustellen statt.
Wir gartulieren unserem Mitgliedsunternehmen recht herzlich!