Nächste Jahreshauptversammlung 08./09. Oktober 2021 in Frankfurt
Die Tagesschau der Branche.
Gemeinsam durch die Krise fahren und gesund ankommen...
Bleiben Sie unversehrt!
Ihr BSK-Team aus Frankfurt
Am vergangenen Dienstag, 19.01.2021, hatten sich Bund und Länder unter anderem auf eine verschärfte Maskenpflicht geeinigt. Was ist wie in den Verordnungen der deutschen Bundesländer umgesetzt worden?
(Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen, in unserem Mitgliederbereich.)
Ab dem 19.01.2021 müssen Fahrer, die aus GB nach NL per Fähre einreisen, einen negativen Coronatest, der bei der Einschiffung nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
(Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen, in unserem Mitgliederbereich.)
Seit dem 23.12.2020 müssen sich alle Lkw-Fahrer, die Großbritannien in Richtung Frankreich verlassen, bekanntlich einem Coronaschnelltest unterziehen, der von den britischen Behörden kostenlos an verschiedenen Testzentren angeboten wird. Das britische Department for Transport sowie der BGL-Schwesterverband RHA informieren jetzt ergänzend darüber, wie es weitergeht, falls ein Fahrer ein positives Testergebnis erhält:
Die Deutsche Botschaft in London versucht mit allen LKW-Fahrern in Kontakt zu treten, die aktuell in Kent vor Dover und dem Eurotunnel „gestrandet“ sind. Da nach unseren Informationen die Situation dort nach wie vor sehr angespannt ist, bitten wir die Telefonnummer +44 7956626107 der Deutschen Botschaft an betroffene Unternehmen und deren Fahrer weiterzugeben.
Am 07.01.2021 sind wegen einer Kombination von vorausgehendem Nachtfahrverbot und Feiertagsfahrverbot sowie Blockabfertigungsmaßnahmen erhebliche Behinderungen auf der Inntalautobahn im Umfeld der A 12-Anschlussstelle Kufstein zu erwarten
Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen"
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück, das uns allen viel abverlangt hat und niemand so hat kommen sehen.
Diese unruhige Zeit möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen mehr denn je unseren herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld auszusprechen.
Deutschland muss nun runterfahren. Wir fahren mit Ihnen gemeinsam weiter durch die Krise, um an Ende gesund anzukommen.
Wir werden auch im nächsten Jahr nicht nachlassen, Ihnen die ein oder andere Last von Ihren Schultern zu nehmen.
Traditionell gehen unsere Weihnachtspräsente in Form von Spenden an krebskranke Kinder in unserer Region. Wir sind uns sicher, dass dies Ihre Zustimmung findet.
In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine glückliche und schöne Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr.
Herzlichst,
Wolfgang Draaf, der Aufsichtsrat und das gesamte Team der BSK e.V.
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben vom BMVI, das Klarheit schafft.
Ab sofort können Transportunternehmen sich für das britische "Goods Vehicle Movement System" (GVMS) registrieren. Die Nutzung von GVMS ist ab 1.1.2021 für alle Transporte unter Versandverfahren (gemeinsames Versandverfahren, TIR, ATA) zwingend erforderlich. Unternehmen, die diese Versandverfahren für ihre GB-Transporte nutzen wollen, sollten sich daher umgehend registrieren. Für Transporte ohne Versandverfahren wird die Nutzung von GVMS voraussichtlich ab 1.7.2021 verpflichtend vorgeschrieben.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
Mitglieder können unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten alle Infos dazu nochmals in unserer Bibliothek "RS_2020-04" abrufen oder rufen Sie uns gerne an.
Die Tiroler Landesregierung bestätigt, Ausnahmen für CNG bzw. LNG betriebene Lkw bei den Fahrverboten, die auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) beruhen.
An alle Teilnehmer möchten wir hier nochmals ein herzliches Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit richten. Sie haben - in einem von Corona-Pandemie und Lockdown geprägten Jahr - viel Fleiß, Kow-how und Zeit investiert, um unsere Branche mit Ihren grandiosen Einreichungen aufzuwerten.
Es war ein spannendes „Kopf-an-Kopf-Rennen“ – die diesjährigen Preisträger in den Kategorien Schwertransport des Jahres, Kranarbeit des Jahres und Montage des Jahres, stehen nun fest.
Weiterlesen mit "Klick" in die Überschrift ...
In Kürze (Anfang Dezember 2020) wird der neue Praktiker-Kommentar zu den Geschäftsbedingungen AGB-BSK Kran + Transport 2019 erscheinen (siehe Anlage). In dem Kommentar werden auf 200 Seiten die einzelnen Ziffern des Regelwerks erläutert und dabei auf die Vorgängerversion der AGB eingegangen. Praxisorientiert und kompakt wird in dem Buch erklärt, wann die AGB verwendet werden sollen, wie diese in den Vertrag aufgenommen werden können und wie die konkrete Umsetzung aussieht. Zusätzlich hilfreich sind die Hinweise und Mustertexte zur Einbeziehung und wirksamen Vereinbarung der AGB.
Die BDF-Infoservice GmbH wird das Buch für Nichtmitglieder zum Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten vertreiben.
Mitglieder der BSK erhalten ein Exemplar auf Wunsch kostenfrei zugesandt, jedes weitere Exemplar des Praktiker-Kommentars ist zum Vorteilspreis von 19 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten bei der BDF-Infoservice GmbH zu beziehen. Das Buch ist ab sofort bei der BDF-Infoservice GmbH vorbestellbar.
Bestellmöglichkeiten:
Adresse: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/M. | E-Mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de |Fax: 069-7919-227
Ab 01. Oktober 2020 gelten in Belgien im Fall von Stau die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Auf Grund von Bauarbeiten wird die Brennerautobahn A13 an den kommenden vier Wochenenden jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 zGM gesperrt. Für die Fahrzeuge, die vom Wochenendfahrverbot in Österreich ausgenommen sind, werden zusätzliche Abfahrten auf der RoLa Brenner-Wörgl v.v. zur Verfügung gestellt.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470)
Nach Angaben der Betreibergesellschaft kann der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im Oktober 2020 in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr nur alternierend befahren werden:
13., 14. und 15. Oktober 2020. Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel vom 12. Oktober 2020, 22:00 Uhr bis 13. Oktober 2020, 06:00 Uhr für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Lesen Sie weiter...2 Dateien im Anhang
Fahrer im Straßengüterverkehr, die sich in den letzten 14 Tagen in von Italien als Risikogebiete eingestuften Ländern aufgehalten haben, wie Kroatien, Griechenland, Malta oder Spanien, müssen eine Eigenerklärung vor der Einfahrt nach Italien ausfüllen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Liebe Mitglieder,
auf den Einsatz eines Beifahrers wird in Bayern und NRW bis einschließlich 31.12.2020 verzichtet.
Wir bitten um Kenntnisnahme und informieren Sie wieder, wenn uns weitere Regelungen bekannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BSK-Team
Seit 17. August 2020 müssen alle Personen, die über Landgrenzen nach Griechenland einreisen, einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zwischenzeitlich wurden Fahrer im Straßengüterverkehr von der Testpflicht befreit (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Ab sofort gelten für die Einreise nach Serbien neue Einreisebestimmungen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Die Tiroler Landesregierung hat die geplanten Termine im 1. Halbjahr 2021 an denen eine Lkw-Blockabfertigung am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden in Fahrtrichtung Süden durchgeführt werden soll, bekanntgegeben. Derzeit sind entsprechende Maßnahmen an 19 Tagen im 1. Halbjahr 2021 vorgesehen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Möglicherweise auch Fahrer betroffen!
Wegen Erneuerungen der Fahrbahndecke muss auf der britischen A2 bei Dover im August 2020 mit Behinderungen und Umleitungen gerechnet werden.
1 Datei im Anhang
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie Erläuterungen unserer Rechtsauffassung zu der im Betreff genannten Thematik.
Wir werden weiter berichten.
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
1 Datei im Anhang
5 Anlagen zu Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersenden wir Ihnen eine Änderung im Antragsformular von VEMAGS zum Thema Ausnahme nach § 46 StVO zu Ihrer Kenntnisnahme.
Derzeit führen wir weitere Gespräche mit den VEMAGS-Verantwortlichen u. a. zur Auslegung von "Art und Bezeichnung der Ladung" sowie zum Thema "Kranzubehör" und Angaben dazu.
Wir werden berichten.
Viele Grüße
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
1 Datei im Anhang
Liebe Mitglieder,
Sie erhalten folgende Schreiben:
Wichtiger Hinweis: Wir versenden die Corona-Länderinformationen zukünftig nicht mehr per Rundschreiben. Aktuelle Infos der einzelnen Länder finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "News".
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
4 Dateien im Anhang
Liebe Mitglieder,
in dem angefügten (zweiten) offenen Brief informieren wir Sie über aktuelle Strategien, in Bezug auf das neue VEMAGS-Antragsrelease, welche die BSK e.V. derzeit verfolgt.
Daneben erhalten Sie das Schreiben des BMVI zur generellen Nutzung des CB-Funks ab 01.07.2020.
In Absatz 3 des Schreibens wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesländer einer Verschiebung der Erfordernis einer Freisprechanlage für CB-Funk auf den 30.06.2021 für den Bereich Großraum- und Schwertransporte zugestimmt haben.
Es fehlen derzeit schlicht die Ländererlasse respektive sind uns diese nicht bekannt.
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
2 Dateien im Anhang
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie die kürzlich aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Deutschland, Estland, Kolumbien, Mongolei, Nepal, Nord-Mazedonien, Finnland, Italien, Norwegen, Russland, Spanien, Ungarn, Vereinig. Königreich.
Großbritannien:
Einführung einer obligatorischen HGV safety permit für den Großraum London ab 26. Oktober 2020, siehe Anhänge.
3 Dateien im Anhang
i.A. Marion Seeger-Ilic
Als Anhang erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus Stand: 17.- 19.06.2020.
3 Dateien im Anhang
Wie der LBT meldet, besteht von Samstag, 20. Juni 2020, ca. 20:30 Uhr bis Sonntag, 21. Juni 2020, ca. 16 Uhr eine Vollsperrung der Autobahn A3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof in beiden Fahrtrichtungen wegen des Einhubs von Trägern an den Brückenbaustellen Augsburger Straße in Regensburg und Walhallastraße/St 2145 in Neutraubling. Eine weiträumige Umfahrungsanleitung finden Sie unter folgendem Link auf der kleinen Karte rechts oben:
Vollsperrung der A61 in Richtung Koblenz vom 20.06. - 18.08.2020 zwischen Bergheim und Bergheim Süd.
Liebe Mitglieder,
Coronakrise: Ende der deutschen Grenzkontrollen/Sachstand betr. deutscher Einreisebeschränkungen, Reisewarnungen und Quarantänevorschriften
Mit Ablauf des 15. Juni 2020 wurden die coronabedingten deutschen Grenzkontrollen an den Grenzen A / CH / F / DK eingestellt.
Reisewarnungen wurden ab dem 15. Juni teilweise aufgehoben. Quarantänevorschriften der deutschen Bundesländer gelten in ihren Fassungen vom Mai 2020 fort, 2 Dateien im Anhang.
Angefügt finden Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 12.6. bis 15.6.2020):
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, Moldawien, Portugal, Vereinig. Kgr.
3 Dateien im Anhang
Freundliche Grüße
Ihr BSK-Team
i.A. Marion Seeger-Ilic
Liebe Mitglieder,
gern hätten wir Ihnen heute das Programm der diesjährigen Jahreshauptversammlung präsentiert. In Absprache mit dem Aufsichtsrat der BSK haben wir uns jedoch entschieden, die Jahreshauptversammlung 2020 in Stuttgart abzusagen.
Trotz der durch die Bundesregierung mit den Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, kann unsere Jahreshauptversammlung im Oktober nicht wie gewohnt stattfinden.
Die Absage sehen wir nicht zuletzt als eine schützende Maßnahme zum Wohle unserer Mitgliedsbetriebe und nahestehenden Interessensgruppen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie gleichzeitig bereits gebuchte Zimmer, so noch nicht geschehen, wieder zu stornieren.
Die ordentliche Mitgliederversammlung werden wir gemäß Satzung der BSK e.V. in diesem Jahr noch einberufen. Wir werden Ihnen diesen Termin zu gegebener Zeit benennen und eine fristgerechte Einladung (inklusive Tagesordnung) folgt.
Der BSK-Award 2020 findet trotzdem statt!
Die Verleihung erfolgt an der nächsten Jahreshauptversammlung (2021) und wie gewohnt in feierlicher Atmosphäre am Samstagabend. Die Arbeit muss im Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 begonnen und abgeschlossen worden sein. Einsendeschluss ist der 11.09.2020.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die notwendigen Eingabeformulare zu.
Optimistisch in die Zukunft blickend, würden wir uns sehr freuen, Sie bei guter Gesundheit zu unserer Spitzenveranstaltung am 8. und 9. Oktober 2021 in Frankfurt am Main wieder begrüßen zu dürfen.
Viele Grüße
Ihr
Wolfgang Draaf
(Geschäftsführer BSK e.V.)
i.A. Marion Seeger-Ilic
LKW-Ferienfahrverbot von Juli bis August 2020 - Kein Angebot einer Ausweichstreckenkarte 2020, siehe Anhang.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 5.6.2020 bis 9.6.2020):
Bulgarien, China (VR), Deutschland, Griechenland, Kirgistan, Slowenien, Vereinig. Kgr.
Hinweis:
Coronakrise Frankreich: Eidesstattliche Erklärung für Fahrer nicht mehr erforderlich
Das Erfordernis der "Eidesstattlichen Erklärung über die Abwesenheit von COVID-19-Symptomen" für Fahrer von Gütertransporten in Frankreich wurde wieder aufgehoben.
Polen – bitte beachten Sie :
Das polnische Fahrverbot am Feiertag, morgen 11. Juni 2020, 08:00 bis 22:00 Uhr MESZ) bleibt bestehen!
2 Dateien im Anhang
Sie erhalten heute Infos über:
Initiative #LogistikHilft:
Am 04.06.2020 wurden im Servicepark des GVZ Bremen im Rahmen der Brancheninitiative #LogistikHilft weitere Sanitärcontainer für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer in Betrieb genommen. Die Aufstellung des Dusch- und des WC-Containers wurde in Zusammenarbeit der Brancheninitiative mit der GVZ Entwicklungsgesellschaft Bremen (GVZe) und Backhaus organisiert. Die Miete für die Sanitärcontainer wird durch Spenden, u. a. von der Stadt Bremen, der Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG (SVG), dem Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.V. und den Unterstützern der Initiative gedeckt. Im GVZ Bremen werden täglich ca. 6.000-7.000 Lkws bewegt. Die neu aufgestellte Sanitäreinrichtung ergänzt das bestehende Angebot und ist auf dem Grundstück des zentralen GVZ-Versorgers Backhaus im Servicepark des GVZ Bremen zu finden. Die zwei Container stehen ab dem 4.6.2020 allen LKW-Fahrerinnen und -Fahrern kostenlos zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die KRAVAG Truck Parking App und ist im Google Play Store/Apple App Store verfügbar.
Positive Impulse für die Transport- und Logistikwirtschaft durch das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung, siehe Pressemitteilung im Anhang.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 4.6.2020):
Deutschland, Österreich, Polen, Türkei, Turkmenistan.
2 Dateien im Anhang
Rückblick auf die Bundestagssitzungen der letzten Woche
In der Sitzungswoche des Deutschen Bundestags vom 25. – 29. Mai 2020 wurden einige Gesetze und Verordnungen debattiert, die für die Transportwirtschaft relevant sind.
Angefügt der Überblick.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 29.5.-2.6.):
Bulgarien
Deutschland
Griechenland
Litauen
Spanien
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Weißrussland
2 Dateien im Anhang
StVO-Novelle bedarf der Korrektur – Länder müssen im Bundesrat aktiv werden
Liebe Mitglieder,
das Gesetzgebungsverfahren für die StVO-Novelle ist bekanntlich abgeschlossen. Die gesetzlichen Neuregelungen sind in Kraft getreten.
(Innerhalb der Novelle ist hinterlegt, dass die Änderung der Zuständigkeiten und der Gebührenordnung zum 1.1.2021 in Kraft treten; siehe auch Aktivitäten "Offener Brief" der BSK).
Aber: Viele in der StVO-Novelle aufgenommene Regelungen gehen an der Praxis vorbei, belasten die Transportlogistik-Branche und bedürfen der Korrektur. Hierzu gehören u.a.:
Halte- und Parkverbot,
Sicherheitsabstand beim Überholen,
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Behördenzuständigkeit bei Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr und bei Ausnahmeerteilungen etwa vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Der BGL hat zum Korrekturbedarf der StVO-Novelle gemeinsam mit seinen Partnerverbänden AMÖ, BIEK, BWVL, DSLV, BSK e.V. und der Transfrigoroute Deutschland ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet (siehe Anlage).
Da bereits die nächste StVO-Novelle geplant ist und auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer öffentlichkeitswirksam Korrekturbedarf angemeldet hat, müssen frühzeitig über die Bundesländer im Bundesrat die korrekturbedürftigen gesetzlichen Regelungen adressiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Unterstützung, mit dem beiliegenden Positionspapier auf Ihre Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis (vor allem auf Landes– aber auch auf Bundesebene) zuzugehen und für das Anliegen der Transportlogistik-Branchen zu werben.
Anhang Positionspapier
Anhang 1
Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat Juni 2020
Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat Juni 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden.
Tagesaktuelle Informationen können unseren Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Bulgarien, China, Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich (Stand: 25.5.2020)
Hinweise:
Am 20.06.2020 ist es soweit, das Release wird produktiv gesetzt.
Damit Sie für das Antragsrelease gerüstet sind, beachten Sie bitte die VEMAGS Nutzerinformation.
Die Nutzerinformation finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter https://www.vemags.de/oder in den „Technischen Hinweisen“ beim Login.
Parkplatzsituation GÜG Aachen | Lichtenbusch auf belgischer Seite
Der Rastplatz Aachen-Lichtenbusch ist nachts überlastet (vollgeparkt) mit "normalen" Transporten, sodass Schwertransporte nicht mehr auffahren können.
Am besten verlassen alle Schwer- und Großraumtransporte die Autobahn via Ausfahrt 39 und parken auf der TOTAL-Tankstellte (genau gegenüber der Ausfahrt 39 auf der N68)
und versuchen nicht, durch lebensgefährliche Manöver (z.B. auf der Autobahn anhalten und rückwärts fahren) doch noch dort hineinzufahren.
Überdies beachten Sie das strikte Parkverbot an der Ausfahrt 39 – Dienstweg zwischen Auf- und Ausfahrt – der Autobahn.
Die Polizei hat ihre Kontrollen verschärft. Es drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro und mehr.
(Dies gilt hauptsächlich für Transporte mit einem Gesamtgewicht über 44 to oder einer Höhe von mehr als 4,30 m.)
Anhang 1
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Italien, Frankreich, Mongolei, Norwegen, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Weißrussland (Stand: 19.-21.5. 2020)
Anhang 2 und 3
Neue Erlasse NRW
Ausnahmen von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten – Verlängerung bis 31.05.2020
Nach Auskunft des BMVI werden die derzeit geltenden Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr bis 31.05.2020 verlängert. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist nur vorgesehen, wenn seitens des Gewerbes triftige Gründe vorgetragen werden. Nach bisherigem Stand laufen die Ausnahmen zu den Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) im Güterkraftverkehr zum 17.05.2020 aus.
Bis zu diesem Datum können also im Werkverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr die tägliche Lenkzeit anstatt zweimal in der Woche fünfmal in der Woche von 9 auf 10 Stunden verlängert werden, außerdem können Fahrer in Abweichung von Art. 8 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 561/2006 zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
Anhang 1 bis 3
Aktualisierte BG VerkehrInformationen „Infektionsschutz im Güterkraftverkehr"
Anhang 4
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Finnland und Frankreich (Stand 14.05.2020)
4 Dateien im Anhang
Anhang 1
Ab sofort können Logistikunternehmen Schutzausrüstung zu Vorzugskonditionen bestellen – pro bestellter Gesichtsmaske fließen 4 Cent an #LogistikHilft
Anhang 2
Plan zur Lockerung der temporären Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen mit DK / F / LUX / Schweiz / Österreich
Das Bundesinnenministerium berichtet über die geplante Vorgehensweise bei der Lockerung der seit 16. März 2020 wegen Corona zeitweise wiedereingeführten deutschen Kontrollen an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Griechenland, Italien, Kasachstan, Polen Spanien, Tschech. Republk. (Stand 12./13.05.2020)
Hinweise:
Wartungsarbeiten an einigen Modulen der deutschen Zollverwaltungssoftware ATLAS am 16. Mai 2020
Am Samstag, 16. Mai 2020, führt die deutsche Zollverwaltung Wartungsarbeiten an den Modulen ATLAS Einfuhr, ATLAS Ausfuhr, Versand und EAS ihrer IT-Infrastruktur durch.
Während der Dauer der Arbeiten ist kein Nachrichtenaustausch mit den betroffenen Modulen möglich.
Österreich:
Die Aussetzung des österreichischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wird nicht über den 17. Mai 2020 hinaus verlängert.
Folglich besteht am kommenden Donnerstag (Christi Himmelfahrt) erstmals wieder ein reguläres Lkw-Fahrverbot in ganz Österreich von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Sie erhalten heute:
Anhang 1 und 2
Der BGL möchte durch eine Umfrage erfahren, ob die Corona-Sonderregelungen für den Güterkraftverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden sollten.
Die Bearbeitung dauert nur 2 Minuten und hilft enorm.
Eine vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) herausgegebene Übersicht der Sonderregelungen haben wir beigefügt.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Dänemark, Finnland, Italien, Litauen, Slowakei, Spanien, Türkei (Stand 8.-11.5.2020)
Sie erhalten heute:
Anhang 1
Corona-Krise: Rahmen für weitere Lockerungen beschlossen
Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Rahmen für eine schrittweise Öffnung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Anhang 2
Grenzkontrollen:
Im Rahmen der corona-bedingten Grenzkontrollen der Bundespolizei an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A sind Grenzpendler zum Grenzübertritt berechtigt, müssen allerdings ihre Pendlereigenschaft nachweisen.
Der Link zu einer von der Bundespolizei ausgearbeiteten Vorlage für eine Bescheinigung des Arbeitgebers hat sich geändert.
Anhang 3
Überarbeitete Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten
Die überarbeitete Beschäftigungsverordnung ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen, unter denen die Anstellung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten in Deutschland möglich ist.
Anhang 4
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Spanien, Ukraine – 07.05.2020
Italien: Ab sofort muss ein neues Formular der Eigenerklärung verwendet werden. Die Gesundheitsbehörde in Bozen verlangt ab sofort wieder eine Onlineanmeldung.
Weißrussland:
Preissenkung um mehr als 60% für Zollvoranmeldungen im Webportal TIREPD
Seit August 2019 müssen Transportunternehmer für die Nutzung des sonst kostenfreien IRU-Webportals TIREPD 12 CHF entrichten, wenn sie das Portal für die elektronische Voranmeldung eines TIR-Transports an die weißrussischen Zollbehörden benutzen. Durch Optimierung der Übertragungswege kann die IRU die Kosten pro Voranmeldung ab dem 11. Mai 2020 auf 4,50 CHF pro Voranmeldung reduzieren. In allen anderen Staaten außer Weißrussland war und ist die Nutzung des Webportals TIREPD kostenlos.
4 Dateien im Anhang
Anhang 1
Rahmenbedingungen zur Beteiligung der DB Netz AG zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten zur Information
Anhang 2
Kreditversicherung mit Corona-Schutz: „Die neue Pflichtversicherung für jeden Unternehmer!“
Anhang 3
CNG-/LNG-Lkw bis Ende 2023 von der Lkw-Maut befreit
Anhang 1
Deutsche Grenzkontrollen an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A erneut verlängert
Das Bundesinnenministerium hat die vorläufigen Corona-Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen mit Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich erneut verlängert - diesmal bis zum 15. Mai 2020.
(Der grenzüberschreitende Warenverkehr bleibt wie bisher von den Beschränkungen ausgenommen).
Anhang 2
Brexit: Britische Regierung veröffentlicht Liste von Zollagenten
Mit dem Auslaufen der Brexit-Übergangsfrist - nach gegenwärtigem Stand zum 31.12.2020 - wird Großbritannien voraussichtlich auch aus dem gemeinsamen Zollgebiet der EU ausscheiden. In diesem Fall müssten Transporte EU-GB einer Zollbehandlung unterzogen werden. Die britische Regierung veröffentlicht jetzt eine aktuelle Liste britischer Zollagenten.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Mongolei, Norwegen, Schweiz, Slowenien, Spanien (Stand 4.5.2020)
Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Polen (Stand 5.5.2020)
Liebe Mitglieder,
bekanntlich endet am 30.06.2020 die Übergangsfrist, innerhalb deren man ein Funkgerät ohne Freisprechanlage benutzen darf. Aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten sahen wir hier Handlungsbedarf.
Auf Antrag der BSK hat der BLFA-StVO mehrheitlich sinngemäß beschlossen, dass, da auf dem Markt bislang technische Lösungen für Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, bei Erlaubnissen/Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO längstens bis zum 30.06.21 eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO für die Nutzung von Funkgeräten mit erteilt werden soll, sofern kein Beifahrer anwesend ist. Dies muss konkret von den Ländern umgesetzt werden. Dies müsste dann vor dem 30.06.2020 passieren. Die Problematik ist aber bei den Ländern angekommen und man ist dort überwiegend gewillt, zumindest vorerst eine pragmatische Lösung zu finden. Eine Dauerlösung soll dies aber nicht darstellen. Es dürfte wohl jetzt auch nicht jährliche Verlängerungen dieser neuen "Schonfrist" geben.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Freundliche Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
Anhang 1
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Deutschland, Kasachstan, Russische Föderation – Stand 30.04.2020
(Usbekistan, zuletzt Indien – Stand 2.5.2020)
Anhang 2 und 3
Italien:
Weiterhin müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine Eigenerklärung mitführen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 17. Mai 2020, können aber verlängert werden.
Sie erhalten heute:
Anhang 1
Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat Mai 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden. Tagesaktuelle Informationen können unserem täglichen Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 28./29. April 2020) für:
Italien, Slowakei, Tschechische Republik, Weißrussland
Anhang 3
Vor dem Hintergrund der Coronakrise sind gegenwärtig auch kurzfristige Änderungen von Visa-Vorschriften möglich.
Hinweis Kasachstan: Visafreiheit deutscher Fahrer eingestellt / Ausgabe von Visa eingestellt
Wegen der Coronakrise ist die Einreise deutscher Staatsbürger nach Kasachstan nicht mehr visafrei möglich. Zugleich wurde die Ausgabe von Visa vorläufig völlig eingestellt.
Anhang 1
Regierung beantwortet weitere Fragen der Unternehmen
Der BGL hatte einige Fragen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Corona-Sonderregelungen gesammelt und an die Bundesregierung zur Klärung gegeben.
Nach dem ersten Teil der Fragen wurden nun weitere Fragen beantwortet, zum Beispiel, ob die Kfz-Steuer auch ohne offizielle Abmeldung für die Zeit der Stilllegung der Fahrzeuge ausgesetzt werden kann.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 27. April 2020) für die Länder:
Deutschland, Georgien, Italien, Kroatien
Anhang 3 und 4
Italien: Es wird empfohlen die ausgefüllte Eigenerklärung vorab den für die Einreise zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Einige Gesundheitsbehörden erachten die Zusendung einer formlosen E-Mail nicht mehr als ausreichend.
Entgegen der uns von der IRU zunächst übermittelten verbreiteten Information gibt es keine Ausnahme für türkische Fahrer von der jetzt eingeführten Quarantänepflicht der Türkei für Fahrer, die aus Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark, Belgien, Österreich, Schweden, den Niederlanden, China, dem Iran, dem Irak oder Südkorea kommend auf türkisches Territorium einreisen wollen. Auch türkische Fahrer müssen sich der 14-tägigen Quarantänepflicht unterziehen, wenn sie aus den genannten Ländern zurückkehren.
4 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 11. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 8. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Aserbaidschan, Belgien, Frankreich, Litauen, Vereinigtes Königreich, EU (Zollinformationen), Frankreich (Einreise ausländischer Fahrer mit Formular Annex 3), Italien, Rumänien, Schweden, Spanien, Ukraine, Weißrussland.
Frankreich: neuer Passierschein ergänzende Info
Passierschein "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" ist nach Informationen aus Frankreich für jede Einreise neu auszufüllen.
Das Formular "Justificatif de Déplacement Professionnel" muss ergänzend weiterhin mitgeführt werden.
Tschechische Republik: Wichtige Änderungen hinsichtlich der Ein- und Ausreisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus ab 14. April 2020
Ab dem 14. April 2020 treten neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 09. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 8. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Aserbaidschan, Belgien, Frankreich, Litauen, Vereinigtes Königreich
Aufstellung der Lkw-Fahrverbote in Europa an den Osterfeiertagen
Kurzbeschreibung:
Aufgrund der Corona-Krise wurden in vielen europäischen Staaten Ausnahmereglungen hinsichtlich der Lkw-Fahrverbote erlassen. Anbei eine IRU-Aufstellung mit einer Übersicht über die geltenden Lkw-Fahrverbote in Europa an den kommenden Osterfeiertagen.
Frankreich: Deutsche Arbeitsübersetzung zum neuen Dokument "Attestation de Déplacement..."
Neuer Passierschein ergänzende Info
Passierschein "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" ist nach Informationen aus Frankreich für jede Einreise neu auszufüllen. Das
Formular "Justificatif de Déplacement Professionnel" muss ergänzend weiterhin mitgeführt werden.
2 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 08. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 7. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Bulgarien, China, Deutschland, Iran, Italien, Malta, Moldawien
Frankreich: Deutsche Arbeitsübersetzung zum neuen Dokument "Attestation de Déplacement..."
Kurzbeschreibung:
In Ergänzung zur gestrigen Eilmeldung (siehe Anlage) über das neue vom Fahrer bei Transporten in Frankreich mitzuführende Dokument "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" legt der BGL eine deutschsprachige Ausfüllhilfe für das Formular vor.
4 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 07. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 06. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Ägypten, Armenien, Dänemark, EU, Finnland, Iran, Italien, Österreich, Portugal, Saudi Arabien, Slowakei, Tunesien
Frankreich/Italien: Sperrungen im Mont-Blanc-Tunnel im April 2020
Nach Angaben der Betreibergesellschaft wird der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im April 2020 in den folgenden Nächten für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt:
- vom 20. April 2020, 22:00 Uhr bis 21. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 21. April 2020, 22:00 Uhr bis 22. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 22. April 2020, 22:00 Uhr bis 23. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 23. April 2020, 23:30 Uhr bis 24. April 2020, 04:00 Uhr
1 Datei im Anhang
Kurzbeschreibung: Stand 07. April 2020
Themenüberblick der Anlage:
1 Datei
Kurzbeschreibung: Stand 06. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 4. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Georgien, Rumänien
3 Dateien
Kurzbeschreibung: Stand 2. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 01. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Finnland, Kasachstan, Niederlande
1 Datei
Aktualisierte Aufstellung der in den deutschen Bundesländern angeordneten Aussetzungen der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Corona-Krise (Stand 31.03.2020)
Als Anlage finden Sie eine aktualisierte Aufstellung der Aussetzung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw auf Basis der dem BGL zugegangenen Informationen, Stand 31.03.2020.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr
Als Anlage erhalten Sie eine aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus ¬ Stand 30. März 2020
3 Dateien
Polen: Polnische Fahrer dürfen Wochenruhezeit in ihrer Heimat verbringen
Kurzbeschreibung: Das polnische Transportministerium hat nun klargestellt, dass auch polnische Fahrer, die nicht bei polnischen Unternehmen tätig sind, ihre Wochenruhezeit in Polen verbringen dürfen, ohne einer 14-tägigen Quarantäne zu unterliegen.
Polen: Aktueller Stand über die Einreisebeschränkungen auf Grund des Coronavirus
Kurzbeschreibung: Aktueller Stand hinsichtlich der Einreisebestimmungen für im Pkw heimkehrende polnische Fahrer, die bei deutschen Unternehmen beschäftigt sind.
Spanien: Ab 30.03.2020 werden alle nicht lebensnotwendigen Wirtschaftsbereiche geschlossen
Kurzbeschreibung: Vor dem Hintergrund des in Spanien grassierenden Coronavirus werden alle Arbeitnehmer, die in nicht lebensnotwendigen Bereichen arbeiten ab 30.03.2020 in Zwangsurlaub geschickt. Folglich müssen die als nicht lebensnotwendig angesehenen Wirtschaftsbereiche geschlossen werden. Inwiefern Beförderungen ausländischer Transportunternehmen in Spanien grundsätzlich möglich sind, ist derzeit unklar.
4 Dateien
Sie erhalten angefügt die neuen Erlasse zu Ihrer Kenntnisnahme.
Kurzbeschreibung:
Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat April 2020
Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat April 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden. Tagesaktuelle Informationen können unserem täglichen Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Die Zusammenstellung dieser Übersicht der Feiertagsfahrverbote in Europa erfolgt nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch leider nicht übernommen werden.
3 Anlagen
Kurzbeschreibung der mitgeschickten Dateien:
Aktualisierte Aufstellung über Grenzschließungen und sonstige Maßnahmen, die den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus betreffen.
Kurzbeschreibung der mitgeschickten Dateien:
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus - Stand 29. März 2020
4 Anlagen
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie drei Dateien zu Ihrer Information und Kenntnisnahme.
Die sehr gute Interaktion mit dem BMVI ist auch nur deshalb möglich, weil BGL und BSK über ihr Competence Center Schwergut CCS an einem Strang ziehen und alles versuchen, in dieser schweren Zeit die Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe erträglicher zu gestalten.
Mt freundlichen Grüßen
Wolfgang Draaf
Themenüberblick der Anlage Newsflash 03/2020:
• Deutsche Logistikverbände: Pakt zur Versorgung Deutschlands geschlossen
• Länderinformationen: Aktueller Stand über die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr
• Tank & Rast erweitert Angebote und erhält Unterstützung vom BG
• Corona-Soforthilfe und Mautharmonisierung kompatibel
• Kombinierter Verkehr Straße-Schiene für Einsteiger: Kombiverkehr berät Unternehmen
(Zugangsdatenabfrage BGL bitte ignorieren. Alle Infos sind als Anlage beigefügt).
Kurzbeschreibung der Anlage 1:
Auswirkungen auf technische Fahrzeugüberwachung
Dem BMVI ist bekannt, dass u.a. die planmäßigen Fahrzeugprüfungen im gesamten Bereich der technischen Fahrzugüberwachung vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation nicht gewährleistet werden kann. Das BMVI wird daher eine entsprechende Empfehlung zur Vorgehensweise im Verkehrsblatt bekannt geben.
Kurzbeschreibung der Anlage 2:
Länderinformationen: Aktueller Stand über die Auswirkungen des Coronavirus auf den grenzüberschreitenden Verkehr
Auf Basis der Informationen von IRU-Mitgliedsverbänden hat der BGL gemeinsam mit DSLV, BDO, AMÖ, AIST und BIEK eine deutschsprachige Aufstellung über die Auswirkungen des Coronavirus auf den Straßengüterverkehr, wie Grenzschließungen, Fahrverbote, etc., in den einzelnen Staaten mit Stand vom 24. März 2020 erstellt.
Seit der letzten Aufstellung vom 23. März 2020 wurden die Informationen für die nachfolgenden Staaten überarbeitet:
- Griechenland
- Kasachstan
- Mongolei
- Österreich
- Russland
- Türkei
- Usbekistan
Liebe Mitglieder,
angefügtes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information und Kenntnisnahme.
Freundliche Grüße
Ihr BSK-Team
Kurzbeschreibung:
Aktualisierte Aufstellung über Grenzschließungen und sonstige Maßnahmen, die denStraßengüterverkehr auf Grund des Coronavirus betreffen.
Auf Basis der Informationen von IRU-Mitgliedsverbänden hat der BGL gemeinsam mit DSLV, BDO, AMÖ und AIST eine deutschsprachige Aufstellung über die Auswirkungen des Coronavirus auf den Straßengüterverkehr, wie Grenzschließungen, Fahrverbote, etc., in den einzelnenStaatenmit Stand vom 20. März 2020 erstellt.
Seit der letzten Aufstellung vom 19. März 2020 wurden die Informationen für die nachfolgenden Staaten überarbeitet:
- China
- Deutschland
- Luxemburg
- Mongolei
- Polen
- Slowakei
- Vereinigtes Königreich
- Weißrussland
2 Anlagen
Frankreich Kurzbeschreibung:
Das Mitführen des ausgefüllten Formulars "Justificatif de Déplacement Professionnel" ist jetzt von offizieller Seite auch für Fahrer von Gütertransporten für die Dauer der französischen Corona-Ausgangsspere für obligatorisch erklärt worden. Über das korrekte Ausfüllen des für diese Situation eigentich ungeeigneten Formulars liegen noch keine offiziellen Auskünfte vor.
Anlagen 2
Kurzbeschreibung:
Im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen mit den Nachbarstaaten Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich ist der Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.
Anlage
Kurzbeschreibung
Die Sanitäranlagen von SANIFAIR an Autobahnraststätten sind ab sofort frei zugänglich. Der BGL begrüßt dies und steht auf höchster Ebene mit dem BMVI in Kontakt, die Öffnungszeiten gastronomischer und sanitärer Einrichtungen von Tank- und Rastanlagen an der Autobahn und in Autohöfen ohne weitere Einschränkungen zu gewährleisten.
Wir bitten um sofortige Mitteilung, wenn Ihnen Ihr Fahrpersonal über geschlossene Sanitärbereiche Mitteilung macht. Dies ist nicht im Sinne der Autobahn Tank und Rast Gruppe GmbH & Co.KG und auch nicht im Sinne des Bundesverkehrsministeriums.
Wir leiten die Namen der Rastanlagen an die einschlägigen Stellen weiter.
Kurzbeschreibung
Aussetzung des Sonntagsfahrverbots – Erlasse der deutschen Bundesländer
Aufstellung der in den deutschen Bundesländern angeordneten Aussetzungen der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Corona-Krise (Stand 18.03.2020)
Kurzbeschreibung
Frankreich: Widersprüchliche Informationen hinsichtlich notwendiger Dokumente für Fahrer während der corona-bedingten Ausgangssperre
In Frankreich herrscht seit dem 16. März 2020 eine strenge Ausgangssperre, bei der fast alle Personenbewegungen durch mitzuführende schriftliche Begründung gerechtfertigt werden müssen. Inwiefern diese Pflicht auch Fahrer im grenzüberschreitenden Warenverkehr betrifft, ist unklar. Wegen der extrem widersprüchlichen Informationslage informiert der BGL über die Optionen.
Kurzbeschreibung
Polen: Aktueller Stand über die Einreisebeschränkungen auf Grund des Coronavirus
Nach aktuellen Meldungen des polnischen Verbandes ZMPD müssen auf der Grundlage eines neuen Erlasses der polnischen Regierung Lkw-Fahrer grundsätzlich nicht eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten.
4 Anlagen
Kurzbeschreibung
Wegen des Coronavirus führt die Bundespolizei seit dem 16.03.2020, 08:00 Uhr an den deutschen Grenzen mit den Nachbarstaaten Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Schweiz und Österreich wieder Grenzkontrollen durch. Nachdem zunächst keine Informationen zu den genaueren Inhalten und Modalitäten der Kontrollen zur Verfügung standen, haben BMI und Bundespolizei jetzt über ihre Websites einige Klarstellungen getroffen.
Kurzbeschreibung
Aktualisierte Aufstellung über Grenzschließungen und sonstige Maßnahmen, die den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus betreffen.
Kurzbeschreibung
Derzeit bestehen erhebliche Behinderungen am österreich-ungarischen Grenzübergang Nickelsdorf bei der Einreise nach Ungarn. Einreisebeschränkungen nach Ungarn bestehen
grundsätzlich nur für den Personenverkehr.
4 Anlagen
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "BF3-Kurse"