BSK-Jahreshauptversammlung 2024 am 18. und 19.10.2024 – Save-the-Date!
Die Tagesschau der Branche.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Die Lkw-Maut soll zum 01.12.2023 zusätzlich mit einer CO2-Komponente versehen werden, die einer annähernden Mautverdoppelung entspricht. Der BGL lehnt die faktische Mautverdopplung mangels Klima-Lenkungswirkung aktuell entschieden ab und geht von einer spürbaren Verteuerung für den Endverbraucher aus. Der BGL hat eine ausführliche Stellungnahme im Verbändeportal myBGL veröffentlicht.