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  • Neues aus Berlin

    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

    Die Lkw-Maut soll zum 01.12.2023 zusätzlich mit einer CO2-Komponente versehen werden, die einer annähernden Mautverdoppelung entspricht. Der BGL lehnt die faktische Mautverdopplung mangels Klima-Lenkungswirkung aktuell entschieden ab und geht von einer spürbaren Verteuerung für den Endverbraucher aus. Der BGL hat eine ausführliche Stellungnahme im Verbändeportal myBGL veröffentlicht.

     

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