Von einer erfolgreichen Anmeldung mit verpflichtender Teilnahme an einem eintägigem Auffrischungskurs zur Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises sind Sie nicht mehr weit entfernt! Wir gehen davon aus, dass Sie sich über das Kursangebot und die Rahmenbedingungen zu diesen BF3-Kursen nun ausreichend informiert haben.
Schritt 1
Bitte verwenden Sie für die jeweiligen BF3-Kurse das nachfolgende Anmeldeformular. Drucken Sie sich zunächst das entsprechende Dokument/Formular aus und suchen Sie im Anschluss die erforderlichen Unterlagen zusammen.
Anmeldeformular Verlängerungskurs
Einer Anmeldung zum BF3-Verlängerungskurs sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anmeldeformular
- Kopie BF3-Schein (Vorder- und Rückseite)
Sollten Sie bei einer Anmeldung zum Verlängerungskurs feststellen, dass auf dem Ausweis kein freies Feld für eine Verlängerung zur Verfügung steht (der BF3-Schein wurde bereits vier Mal verlängert), ist ein Folgeausweis von Nöten. In diesem Fall benötigen wir, neben dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular, ein neues Passbild sowie eine Kopie vom bisherigen BF3-Ausweis sowie das Antragsformular. Nähere Informationen zur Beantraung eines Folgeausweises finden Sie unter dem Menü-Unterpunkt Folgeausweis. (Wir erheben eine Bearbeitsungsgebühr von 10 Euro).
Schritt 2
Nachdem Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und alle Unterlagen beisammen haben, schicken Sie alles zusammen (in einem Umschlag) zur BSK nach Frankfurt.
Anmeldeunterlagen für einen Verlängerungskurs senden Sie bitte bevorzugt per Post an:
BSK e.V. Haus des Straßenverkehrs
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Oder per Mail an: bf3(at)bsk-ffm(dot)de
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur berücksichtigt werden kann, wenn die Unterlagen vollständig und mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn in Frankfurt vorliegen. Später eingehende Anmeldungen oder unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
Das Einreichen des Anmeldeformulars garantiert keine Kursteilnahme. Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Schritt 3
Nachdem der Teilnehmer / die Teilnehmerin für das gewünschte BF3-Seminar in Frankfurt registriert wurde, erhält diese/r bzw. das anmeldende Unternehmen eine Teilnahmebestätigung/Rechnung von der BSK.
Der Seminarpreis wird generell vor Beginn des Seminars fällig. Daher bitten wir Sie, die Seminargebühren vor Kursbeginn an die BSK zu überweisen, aber erst nach Erhalt einer Rechnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Ausweisverlängerung vor Ort nur erfolgen kann, wenn die Seminargebühr (bis spätestens 4 Tage vorher) bei uns eingegangen ist. Nicht verlängerte Ausweise, senden Sie bitte in die BSK-Geschäftsstelle nach Frankfurt, dort wird die Verlängerung (nach Zahlungseingang) vorgenommen.
Nicht angemeldete Personen, die am Kursort einfach erscheinen, können nicht an dem Grund- oder Verlängerungskurs teilnehmen. Die Referenten sind angehalten, diesen Personen die Teilnahme zu verweigern!
Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets oder Laptops in den Seminarräumen ist verboten. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass sich die BSK e.V. ausdrücklich sämtliche Rechte an den Seminarunterlagen vorbehält, insbesondere an den Prüfungsbögen. Alle Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen weder als Ganzes noch in Teilen in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden– kopiert, fotografiert, vervielfältigt oder veröffentlicht wiedergegeben werden.
Sollte sich nachweislich herausstellen, dass der BSK e.V. bei Nichteinhaltung ein Schaden entsteht, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Rechnungsstellung / Teilnahmebestätigung nicht nach Eingangsdatum der Anmeldung von uns abgearbeitet wird. Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen, werden die zeitnächsten Kurse vorgezogen; (spätestens aber 1 Woche vor Kursbeginn). Bitte überweisen Sie trotzdem erst nach Erhalt einer Rechnung.