Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.
Die Deutsche Botschaft in London versucht mit allen LKW-Fahrern in Kontakt zu treten, die aktuell in Kent vor Dover und dem Eurotunnel „gestrandet“ sind. Da nach unseren Informationen die Situation dort nach wie vor sehr angespannt ist, bitten wir die Telefonnummer +44 7956626107 der Deutschen Botschaft an betroffene Unternehmen und deren Fahrer weiterzugeben.
Am 07.01.2021 sind wegen einer Kombination von vorausgehendem Nachtfahrverbot und Feiertagsfahrverbot sowie Blockabfertigungsmaßnahmen erhebliche Behinderungen auf der Inntalautobahn im Umfeld der A 12-Anschlussstelle Kufstein zu erwarten
Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen"
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück, das uns allen viel abverlangt hat und niemand so hat kommen sehen.
Diese unruhige Zeit möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen mehr denn je unseren herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld auszusprechen.
Deutschland muss nun runterfahren. Wir fahren mit Ihnen gemeinsam weiter durch die Krise, um an Ende gesund anzukommen.
Wir werden auch im nächsten Jahr nicht nachlassen, Ihnen die ein oder andere Last von Ihren Schultern zu nehmen.
Traditionell gehen unsere Weihnachtspräsente in Form von Spenden an krebskranke Kinder in unserer Region. Wir sind uns sicher, dass dies Ihre Zustimmung findet.
In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine glückliche und schöne Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr.
Herzlichst,
Wolfgang Draaf, der Aufsichtsrat und das gesamte Team der BSK e.V.
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben vom BMVI, das Klarheit schafft.
Ab sofort können Transportunternehmen sich für das britische "Goods Vehicle Movement System" (GVMS) registrieren. Die Nutzung von GVMS ist ab 1.1.2021 für alle Transporte unter Versandverfahren (gemeinsames Versandverfahren, TIR, ATA) zwingend erforderlich. Unternehmen, die diese Versandverfahren für ihre GB-Transporte nutzen wollen, sollten sich daher umgehend registrieren. Für Transporte ohne Versandverfahren wird die Nutzung von GVMS voraussichtlich ab 1.7.2021 verpflichtend vorgeschrieben.
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Mitglieder können unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten alle Infos dazu nochmals in unserer Bibliothek "RS_2020-04" abrufen oder rufen Sie uns gerne an.
Das italienische Verkehrsministerium hat angesichts der aktuellen Coronalage auch im Monat Dezember 2020 das allgemeine Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM an den Sonn- und Feiertagen im Monat Dezember 2020 ausgesetzt. Es wird daran erinnert, dass bereits seit dem Frühjahr das Fahrverbot für den internationalen Verkehr in Italien ausgesetzt ist.
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Die Tiroler Landesregierung bestätigt, Ausnahmen für CNG bzw. LNG betriebene Lkw bei den Fahrverboten, die auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) beruhen.
Zum 31. Dezember 2020 läuft die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro VI vom Nachfahrverbot auf der Inntal-Autobahn aus. Ausgenommen ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit WasserstoffBrennstoffzellenTechnologie sowie die Ziel oder Quellverkehre in die Kernzone bzw. Zielund Quellverkehre innerhalb der erweiterten Zone.
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An alle Teilnehmer möchten wir hier nochmals ein herzliches Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit richten. Sie haben - in einem von Corona-Pandemie und Lockdown geprägten Jahr - viel Fleiß, Kow-how und Zeit investiert, um unsere Branche mit Ihren grandiosen Einreichungen aufzuwerten.
Es war ein spannendes „Kopf-an-Kopf-Rennen“ – die diesjährigen Preisträger in den Kategorien Schwertransport des Jahres, Kranarbeit des Jahres und Montage des Jahres, stehen nun fest.
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Der griechisch-albanische Grenzübergang Krystallopigi steht ab sofort nicht mehr für Lkw-Verkehre zur Verfügung. Am griechisch-albanischen Grenzübergang Kakavia wird die Anzahl der einreisenden Personen pro Tag beschränkt.
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Unabhängig von der jeweiligen nationalen Vorschriftenlage empfiehlt der Verband Fahrern im internationalen Verkehr in EU-Staaten dringend stets die Mitführung des "Certificate for international Transport workers" aus Annex 3 der EU Green Lanes Guideline.
Weitere Infos erhalten Sie unter: 069 7919-470
Ab sofort müssen Personen, die sich in den italienischen Risikogebieten aufhalten, eine Eigenerklärung mitführen. Des Weiteren müssen alle Fahrer, die aus dem Ausland nach Italien einfahren, eine separate Eigenerklärung für die Einreise mitführen und wie bereits im Frühjahr zusätzlich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Meldung abgeben.
Grundsätzlich gilt in Großbritannien eine Befreiung von der 14-tägigen Selbstisolation bei Einreise für Fahrer und Begleitpersonen von Gütertransporten. Für Fahrer/Begleitpersonen aus Dänemark sowie für Fahrer/Begleitpersonen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach GB in Dänemark aufgehalten haben, gilt diese Ausnahme seit heute, 8. November 2020, nicht mehr.
Liebe Mitglieder,
der deutsche Bundesrat hat heute der erneuten Änderung der Zuständigkeit nach § 47 StVO (Zuständigkeit einer EGB) mehrheitlich zugestimmt. Bei Einzelanträgen ist nun neben der EGB, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt auch wieder die EGB zuständig, in deren Bezirk das transportdurchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung nach § 13 HGB hat.
Ab dem 21. Oktober 2020 gilt für die Republik Irland erneut ein coronabedingter Lockdown. Er wurde für die Dauer von sechs Wochen verhängt.
Seit dem 17. Oktober 2020 können die Präfekten bestimmter französischer Departements in Corona-Risikogebieten nächtliche Ausgangssperren verhängen. Fahrer von Güter- und Personentransporten sind von diesen Sperren ausgenommen, müssen jedoch das Dokument "Justificatif de Déplacement Professionnel" mit sich führen, wenn sie die von Ausgangssperren betroffenen Regionen befahren.
In Kürze (Anfang Dezember 2020) wird der neue Praktiker-Kommentar zu den Geschäftsbedingungen AGB-BSK Kran + Transport 2019 erscheinen (siehe Anlage). In dem Kommentar werden auf 200 Seiten die einzelnen Ziffern des Regelwerks erläutert und dabei auf die Vorgängerversion der AGB eingegangen. Praxisorientiert und kompakt wird in dem Buch erklärt, wann die AGB verwendet werden sollen, wie diese in den Vertrag aufgenommen werden können und wie die konkrete Umsetzung aussieht. Zusätzlich hilfreich sind die Hinweise und Mustertexte zur Einbeziehung und wirksamen Vereinbarung der AGB.
Die BDF-Infoservice GmbH wird das Buch für Nichtmitglieder zum Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten vertreiben.
Mitglieder der BSK erhalten ein Exemplar auf Wunsch kostenfrei zugesandt, jedes weitere Exemplar des Praktiker-Kommentars ist zum Vorteilspreis von 19 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten bei der BDF-Infoservice GmbH zu beziehen. Das Buch ist ab sofort bei der BDF-Infoservice GmbH vorbestellbar.
Bestellmöglichkeiten:
Adresse: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/M. | E-Mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de |Fax: 069-7919-227
Seit dem Mittag des 14. Oktober 2020 sind die sieben aktuell für den Güterverkehr geöffneten griechischen Grenzübergänge wieder 24 Stunden am Tag geöffnet.
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Ab 01. Oktober 2020 gelten in Belgien im Fall von Stau die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Auf Grund von Bauarbeiten wird die Brennerautobahn A13 an den kommenden vier Wochenenden jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 zGM gesperrt. Für die Fahrzeuge, die vom Wochenendfahrverbot in Österreich ausgenommen sind, werden zusätzliche Abfahrten auf der RoLa Brenner-Wörgl v.v. zur Verfügung gestellt.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470)
Nach Angaben der Betreibergesellschaft kann der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im Oktober 2020 in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr nur alternierend befahren werden:
13., 14. und 15. Oktober 2020. Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel vom 12. Oktober 2020, 22:00 Uhr bis 13. Oktober 2020, 06:00 Uhr für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Zum 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5 t zGG das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.
Ab sofort gelten in Georgien zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für im Ausland zugelassene Lkw.
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NRW genehmigt einen Konvoi mit 2 Fahrzeugen. Anbei der Erlass, sofern noch nicht bekannt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und interagieren weiterhin auch mit den anderen Bundesländern.
Am 1. September 2020 hat Ungarn Grenzkontrollen eingeführt. Ab diesem Datum dürfen
ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen nach Ungarn einreisen. Der
Güterverkehr ist vom Einreiseverbot grundsätzlich ausgenommen.
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Deutschland: Fahrverbote in einigen Bundesländern bis 31. August 2020 ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht ist nicht bekannt, ob eine Verlängerung der Aussetzung vorgenommen wird.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.bag.bund.de
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Tirol hat eine Sperrung der B 180 Reschenstraße im Streckenabschnitt Pfunds bis Nauders wegen Bauarbeiten jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr für den gesamten Verkehr im Zeitraum vom 31.08.2020 bis zum 02.10.2020 angekündigt.
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Fahrer im Straßengüterverkehr, die sich in den letzten 14 Tagen in von Italien als Risikogebiete eingestuften Ländern aufgehalten haben, wie Kroatien, Griechenland, Malta oder Spanien, müssen eine Eigenerklärung vor der Einfahrt nach Italien ausfüllen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
An der Grenze zwischen Rumänien und der Ukraine wurde ein neuer Grenzübergang eröffnet. Er steht aktuell für gewerbliche Güterbeförderungen zur Verfügung auch unter Carnet TIR
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Liebe Mitglieder,
auf den Einsatz eines Beifahrers wird in Bayern und NRW bis einschließlich 31.12.2020 verzichtet.
Wir bitten um Kenntnisnahme und informieren Sie wieder, wenn uns weitere Regelungen bekannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BSK-Team
Seit 17. August 2020 müssen alle Personen, die über Landgrenzen nach Griechenland einreisen, einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zwischenzeitlich wurden Fahrer im Straßengüterverkehr von der Testpflicht befreit (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Ab sofort gelten für die Einreise nach Serbien neue Einreisebestimmungen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Die Tiroler Landesregierung hat die geplanten Termine im 1. Halbjahr 2021 an denen eine Lkw-Blockabfertigung am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden in Fahrtrichtung Süden durchgeführt werden soll, bekanntgegeben. Derzeit sind entsprechende Maßnahmen an 19 Tagen im 1. Halbjahr 2021 vorgesehen (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Möglicherweise auch Fahrer betroffen!
Der Personenkreis, der beim elektronischen Meldesystem als Kontaktperson zur Verfügung stehen kann, wurde erweitert.
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann der Mont-Blanc-Tunnel in bestimmten Nächten im September 2020 gar nicht oder nur alternierend befahren werden.
Auf Grund dringender Instandsetzungsarbeiten wird voraussichtlich ab 11. August 2020, 08:00 Uhr die Fernpassstraße B179 für den Güter- und Personenverkehr gesperrt. Der Verkehr wird großräumig über München/Brenner umgeleitet.
1 Datei angefügt
Wegen Erneuerungen der Fahrbahndecke muss auf der britischen A2 bei Dover im August 2020 mit Behinderungen und Umleitungen gerechnet werden.
1 Datei im Anhang
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie Erläuterungen unserer Rechtsauffassung zu der im Betreff genannten Thematik.
Wir werden weiter berichten.
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
1 Datei im Anhang
5 Anlagen zu Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersenden wir Ihnen eine Änderung im Antragsformular von VEMAGS zum Thema Ausnahme nach § 46 StVO zu Ihrer Kenntnisnahme.
Derzeit führen wir weitere Gespräche mit den VEMAGS-Verantwortlichen u. a. zur Auslegung von "Art und Bezeichnung der Ladung" sowie zum Thema "Kranzubehör" und Angaben dazu.
Wir werden berichten.
Viele Grüße
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
1 Datei im Anhang
Die angefügten Dateien enthalten Informationen zu folgenden Ländern: Bulgarien/Griechenland/Österreich/Ungarn
5 Dateien aim Anhang
Anlage 1 Datei
Liebe Mitglieder,
Sie erhalten folgende Schreiben:
Wichtiger Hinweis: Wir versenden die Corona-Länderinformationen zukünftig nicht mehr per Rundschreiben. Aktuelle Infos der einzelnen Länder finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "News".
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
4 Dateien im Anhang
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Tschechische Republik
Liebe Mitglieder,
in dem angefügten (zweiten) offenen Brief informieren wir Sie über aktuelle Strategien, in Bezug auf das neue VEMAGS-Antragsrelease, welche die BSK e.V. derzeit verfolgt.
Daneben erhalten Sie das Schreiben des BMVI zur generellen Nutzung des CB-Funks ab 01.07.2020.
In Absatz 3 des Schreibens wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesländer einer Verschiebung der Erfordernis einer Freisprechanlage für CB-Funk auf den 30.06.2021 für den Bereich Großraum- und Schwertransporte zugestimmt haben.
Es fehlen derzeit schlicht die Ländererlasse respektive sind uns diese nicht bekannt.
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
2 Dateien im Anhang
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie die kürzlich aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Deutschland, Estland, Kolumbien, Mongolei, Nepal, Nord-Mazedonien, Finnland, Italien, Norwegen, Russland, Spanien, Ungarn, Vereinig. Königreich.
Großbritannien:
Einführung einer obligatorischen HGV safety permit für den Großraum London ab 26. Oktober 2020, siehe Anhänge.
3 Dateien im Anhang
i.A. Marion Seeger-Ilic
Als Anhang erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus Stand: 17.- 19.06.2020.
3 Dateien im Anhang
Wie der LBT meldet, besteht von Samstag, 20. Juni 2020, ca. 20:30 Uhr bis Sonntag, 21. Juni 2020, ca. 16 Uhr eine Vollsperrung der Autobahn A3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof in beiden Fahrtrichtungen wegen des Einhubs von Trägern an den Brückenbaustellen Augsburger Straße in Regensburg und Walhallastraße/St 2145 in Neutraubling. Eine weiträumige Umfahrungsanleitung finden Sie unter folgendem Link auf der kleinen Karte rechts oben:
Vollsperrung der A61 in Richtung Koblenz vom 20.06. - 18.08.2020 zwischen Bergheim und Bergheim Süd.
Liebe Mitglieder,
Coronakrise: Ende der deutschen Grenzkontrollen/Sachstand betr. deutscher Einreisebeschränkungen, Reisewarnungen und Quarantänevorschriften
Mit Ablauf des 15. Juni 2020 wurden die coronabedingten deutschen Grenzkontrollen an den Grenzen A / CH / F / DK eingestellt.
Reisewarnungen wurden ab dem 15. Juni teilweise aufgehoben. Quarantänevorschriften der deutschen Bundesländer gelten in ihren Fassungen vom Mai 2020 fort, 2 Dateien im Anhang.
Angefügt finden Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 12.6. bis 15.6.2020):
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, Moldawien, Portugal, Vereinig. Kgr.
3 Dateien im Anhang
Freundliche Grüße
Ihr BSK-Team
i.A. Marion Seeger-Ilic
Liebe Mitglieder,
gern hätten wir Ihnen heute das Programm der diesjährigen Jahreshauptversammlung präsentiert. In Absprache mit dem Aufsichtsrat der BSK haben wir uns jedoch entschieden, die Jahreshauptversammlung 2020 in Stuttgart abzusagen.
Trotz der durch die Bundesregierung mit den Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, kann unsere Jahreshauptversammlung im Oktober nicht wie gewohnt stattfinden.
Die Absage sehen wir nicht zuletzt als eine schützende Maßnahme zum Wohle unserer Mitgliedsbetriebe und nahestehenden Interessensgruppen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie gleichzeitig bereits gebuchte Zimmer, so noch nicht geschehen, wieder zu stornieren.
Die ordentliche Mitgliederversammlung werden wir gemäß Satzung der BSK e.V. in diesem Jahr noch einberufen. Wir werden Ihnen diesen Termin zu gegebener Zeit benennen und eine fristgerechte Einladung (inklusive Tagesordnung) folgt.
Der BSK-Award 2020 findet trotzdem statt!
Die Verleihung erfolgt an der nächsten Jahreshauptversammlung (2021) und wie gewohnt in feierlicher Atmosphäre am Samstagabend. Die Arbeit muss im Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 begonnen und abgeschlossen worden sein. Einsendeschluss ist der 11.09.2020.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die notwendigen Eingabeformulare zu.
Optimistisch in die Zukunft blickend, würden wir uns sehr freuen, Sie bei guter Gesundheit zu unserer Spitzenveranstaltung am 8. und 9. Oktober 2021 in Frankfurt am Main wieder begrüßen zu dürfen.
Viele Grüße
Ihr
Wolfgang Draaf
(Geschäftsführer BSK e.V.)
i.A. Marion Seeger-Ilic
Angefügt finden Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 10.6. /11.6.2020):
Deutschland, Frankreich, Slowakische Republik
Großbritannien:
Erst kürzlich wurde bekannt, dass Großbritannien ab dem 8. Juni 2020 coronabedingt seine Vorschriften bei der Einreise verschärft. Fahrer von Lkws sind zwar von der 14-tägigen Quarantäne bei Einreise nach GB befreit, müssen aber ein entsprechendes Schreiben ihres Arbeitgebers mitführen und zudem Daten zu ihrer Einreise vorab online übermitteln, siehe Anhang.
Hinweis:
Weißrussland: Achslastbeschränkungen im Zeitraum vom 1. Juli bis 20. September 2020
Während der Sommermonate gilt auf weiten Teilen des öffentlichen weißrussischen Straßennetzes während der Tagesstunden eine Beschränkung der Achslast auf maximal 6 Tonnen.
2 Dateien im Anhang
LKW-Ferienfahrverbot von Juli bis August 2020 - Kein Angebot einer Ausweichstreckenkarte 2020, siehe Anhang.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 5.6.2020 bis 9.6.2020):
Bulgarien, China (VR), Deutschland, Griechenland, Kirgistan, Slowenien, Vereinig. Kgr.
Hinweis:
Coronakrise Frankreich: Eidesstattliche Erklärung für Fahrer nicht mehr erforderlich
Das Erfordernis der "Eidesstattlichen Erklärung über die Abwesenheit von COVID-19-Symptomen" für Fahrer von Gütertransporten in Frankreich wurde wieder aufgehoben.
Polen – bitte beachten Sie :
Das polnische Fahrverbot am Feiertag, morgen 11. Juni 2020, 08:00 bis 22:00 Uhr MESZ) bleibt bestehen!
2 Dateien im Anhang
Sie erhalten heute Infos über:
Initiative #LogistikHilft:
Am 04.06.2020 wurden im Servicepark des GVZ Bremen im Rahmen der Brancheninitiative #LogistikHilft weitere Sanitärcontainer für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer in Betrieb genommen. Die Aufstellung des Dusch- und des WC-Containers wurde in Zusammenarbeit der Brancheninitiative mit der GVZ Entwicklungsgesellschaft Bremen (GVZe) und Backhaus organisiert. Die Miete für die Sanitärcontainer wird durch Spenden, u. a. von der Stadt Bremen, der Straßenverkehrs-Genossenschaft Bremen eG (SVG), dem Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.V. und den Unterstützern der Initiative gedeckt. Im GVZ Bremen werden täglich ca. 6.000-7.000 Lkws bewegt. Die neu aufgestellte Sanitäreinrichtung ergänzt das bestehende Angebot und ist auf dem Grundstück des zentralen GVZ-Versorgers Backhaus im Servicepark des GVZ Bremen zu finden. Die zwei Container stehen ab dem 4.6.2020 allen LKW-Fahrerinnen und -Fahrern kostenlos zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die KRAVAG Truck Parking App und ist im Google Play Store/Apple App Store verfügbar.
Positive Impulse für die Transport- und Logistikwirtschaft durch das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung, siehe Pressemitteilung im Anhang.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 4.6.2020):
Deutschland, Österreich, Polen, Türkei, Turkmenistan.
2 Dateien im Anhang
Rückblick auf die Bundestagssitzungen der letzten Woche
In der Sitzungswoche des Deutschen Bundestags vom 25. – 29. Mai 2020 wurden einige Gesetze und Verordnungen debattiert, die für die Transportwirtschaft relevant sind.
Angefügt der Überblick.
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 29.5.-2.6.):
Bulgarien
Deutschland
Griechenland
Litauen
Spanien
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Weißrussland
2 Dateien im Anhang
Frankreich/Italien: Sperrungen bzw. alternierender Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel im Juni/Juli 2020
Aufgrund von Wartungsarbeiten im Juni/Juli 2020 kann in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr
nur alternierend befahren werden:
09., 10., 11., 23., 24. und 25. Juni 2020 sowie am 07., 08. und 09. Juli 2020
Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen wie folgt gesperrt:
08. Juni 2020, 22:00 Uhr bis 09. Juni 2020, 06:00 Uhr
22. Juni 2020, 19:00 Uhr bis 23. Juni 2020, 06:00 Uhr
06. Juli 2020, 22:00 Uhr bis 07. Juli 2020, 06:00 Uhr
Italien: Zusätzliches Fahrverbot auf der Brennerautobahn A22 von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze.
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 31. Mai und 01. Juni 2020 jeweils von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.
Datei im Anhang
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Deutschland, Serbien,Schweden und Weißrussland (Stand 26./27.5.2020)
StVO-Novelle bedarf der Korrektur – Länder müssen im Bundesrat aktiv werden
Liebe Mitglieder,
das Gesetzgebungsverfahren für die StVO-Novelle ist bekanntlich abgeschlossen. Die gesetzlichen Neuregelungen sind in Kraft getreten.
(Innerhalb der Novelle ist hinterlegt, dass die Änderung der Zuständigkeiten und der Gebührenordnung zum 1.1.2021 in Kraft treten; siehe auch Aktivitäten "Offener Brief" der BSK).
Aber: Viele in der StVO-Novelle aufgenommene Regelungen gehen an der Praxis vorbei, belasten die Transportlogistik-Branche und bedürfen der Korrektur. Hierzu gehören u.a.:
Halte- und Parkverbot,
Sicherheitsabstand beim Überholen,
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Behördenzuständigkeit bei Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr und bei Ausnahmeerteilungen etwa vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Der BGL hat zum Korrekturbedarf der StVO-Novelle gemeinsam mit seinen Partnerverbänden AMÖ, BIEK, BWVL, DSLV, BSK e.V. und der Transfrigoroute Deutschland ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet (siehe Anlage).
Da bereits die nächste StVO-Novelle geplant ist und auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer öffentlichkeitswirksam Korrekturbedarf angemeldet hat, müssen frühzeitig über die Bundesländer im Bundesrat die korrekturbedürftigen gesetzlichen Regelungen adressiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Unterstützung, mit dem beiliegenden Positionspapier auf Ihre Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis (vor allem auf Landes– aber auch auf Bundesebene) zuzugehen und für das Anliegen der Transportlogistik-Branchen zu werben.
Anhang Positionspapier
Anhang 1
Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat Juni 2020
Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat Juni 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden.
Tagesaktuelle Informationen können unseren Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder:
Bulgarien, China, Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich (Stand: 25.5.2020)
Hinweise:
Am 20.06.2020 ist es soweit, das Release wird produktiv gesetzt.
Damit Sie für das Antragsrelease gerüstet sind, beachten Sie bitte die VEMAGS Nutzerinformation.
Die Nutzerinformation finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter https://www.vemags.de/oder in den „Technischen Hinweisen“ beim Login.
Parkplatzsituation GÜG Aachen | Lichtenbusch auf belgischer Seite
Der Rastplatz Aachen-Lichtenbusch ist nachts überlastet (vollgeparkt) mit "normalen" Transporten, sodass Schwertransporte nicht mehr auffahren können.
Am besten verlassen alle Schwer- und Großraumtransporte die Autobahn via Ausfahrt 39 und parken auf der TOTAL-Tankstellte (genau gegenüber der Ausfahrt 39 auf der N68)
und versuchen nicht, durch lebensgefährliche Manöver (z.B. auf der Autobahn anhalten und rückwärts fahren) doch noch dort hineinzufahren.
Überdies beachten Sie das strikte Parkverbot an der Ausfahrt 39 – Dienstweg zwischen Auf- und Ausfahrt – der Autobahn.
Die Polizei hat ihre Kontrollen verschärft. Es drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro und mehr.
(Dies gilt hauptsächlich für Transporte mit einem Gesamtgewicht über 44 to oder einer Höhe von mehr als 4,30 m.)
Anhang 1
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Italien, Frankreich, Mongolei, Norwegen, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Weißrussland (Stand: 19.-21.5. 2020)
Anhang 2 und 3
Neue Erlasse NRW
Anhang 1
Ergebnisse der BGL-Umfrage „Sollten die Corona-Sonderregelungen für den Güterkraftverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden?“
Für die zahlreichen erhaltenen Antworten bedanken wir uns herzlich!
Anhang 2
Rückblick auf die Bundestagssitzungen der Woche
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Österreich, Rumänien, Türkei (Stand 15.05. bis 18.05.2020)
Hinweise Italien:
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 21. Mai 2020 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.
Einreisebestimmungen: Widersprüchliche Informationen zur Mitführung der Eigenerklärung
Mit unserem gestrigen Rundschreiben informierten wir Sie über den sofortigen Wegfall der bisher notwendigen Eigenerklärung und der Meldung an die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage eines Dekretes des italienischen Premierministers vom 17. Mai 2020.
Inzwischen liegen uns widersprüchliche Informationen vor. So besteht bei einigen Verbänden in Italien die Auffassung, dass bis zum 03. Juni 2020 die Eigenerklärung für inneritalienische Bewegungen weiterhin notwendig ist.
Hinweis Türkei: Lockerungen für Fahrer im Transit
Fahrer von Gütertransporten, die die Türkei im Transit durchqueren, erhalten keine feste Zeitvorgabe mehr für den Transit.
Die Grenzzollbehörden werden künftig für Transitbeförderungen bei der Einreise zwar die zu
3 Dateien im Anhang
Ausnahmen von den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten – Verlängerung bis 31.05.2020
Nach Auskunft des BMVI werden die derzeit geltenden Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr bis 31.05.2020 verlängert. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist nur vorgesehen, wenn seitens des Gewerbes triftige Gründe vorgetragen werden. Nach bisherigem Stand laufen die Ausnahmen zu den Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) im Güterkraftverkehr zum 17.05.2020 aus.
Bis zu diesem Datum können also im Werkverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr die tägliche Lenkzeit anstatt zweimal in der Woche fünfmal in der Woche von 9 auf 10 Stunden verlängert werden, außerdem können Fahrer in Abweichung von Art. 8 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 561/2006 zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
Anhang 1 bis 3
Aktualisierte BG VerkehrInformationen „Infektionsschutz im Güterkraftverkehr"
Anhang 4
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Finnland und Frankreich (Stand 14.05.2020)
4 Dateien im Anhang
Anhang 1
Ab sofort können Logistikunternehmen Schutzausrüstung zu Vorzugskonditionen bestellen – pro bestellter Gesichtsmaske fließen 4 Cent an #LogistikHilft
Anhang 2
Plan zur Lockerung der temporären Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen mit DK / F / LUX / Schweiz / Österreich
Das Bundesinnenministerium berichtet über die geplante Vorgehensweise bei der Lockerung der seit 16. März 2020 wegen Corona zeitweise wiedereingeführten deutschen Kontrollen an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Griechenland, Italien, Kasachstan, Polen Spanien, Tschech. Republk. (Stand 12./13.05.2020)
Hinweise:
Wartungsarbeiten an einigen Modulen der deutschen Zollverwaltungssoftware ATLAS am 16. Mai 2020
Am Samstag, 16. Mai 2020, führt die deutsche Zollverwaltung Wartungsarbeiten an den Modulen ATLAS Einfuhr, ATLAS Ausfuhr, Versand und EAS ihrer IT-Infrastruktur durch.
Während der Dauer der Arbeiten ist kein Nachrichtenaustausch mit den betroffenen Modulen möglich.
Österreich:
Die Aussetzung des österreichischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wird nicht über den 17. Mai 2020 hinaus verlängert.
Folglich besteht am kommenden Donnerstag (Christi Himmelfahrt) erstmals wieder ein reguläres Lkw-Fahrverbot in ganz Österreich von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Sie erhalten heute:
Anhang 1 und 2
Der BGL möchte durch eine Umfrage erfahren, ob die Corona-Sonderregelungen für den Güterkraftverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden sollten.
Die Bearbeitung dauert nur 2 Minuten und hilft enorm.
Eine vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) herausgegebene Übersicht der Sonderregelungen haben wir beigefügt.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Dänemark, Finnland, Italien, Litauen, Slowakei, Spanien, Türkei (Stand 8.-11.5.2020)
Liebe Mitglieder,
es liegen schon einige schwere Wochen hinter uns und vermutlich wird auch noch einige Zeit vergehen, bis sich das ändern wird.
Eine schwierige Zeit für alle, aber dennoch ist es wichtig weiterhin zusammenzuhalten und Lösungen zu erarbeiten.
In dem angefügten offenen Brief informieren wir Sie über aktuelle Strategien, welche die BSK e.V. derzeit verfolgt.
Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Viele Grüße aus Frankfurt
Ihr BSK-Team
Sie erhalten heute:
Anhang 1
Corona-Krise: Rahmen für weitere Lockerungen beschlossen
Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Rahmen für eine schrittweise Öffnung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Anhang 2
Grenzkontrollen:
Im Rahmen der corona-bedingten Grenzkontrollen der Bundespolizei an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A sind Grenzpendler zum Grenzübertritt berechtigt, müssen allerdings ihre Pendlereigenschaft nachweisen.
Der Link zu einer von der Bundespolizei ausgearbeiteten Vorlage für eine Bescheinigung des Arbeitgebers hat sich geändert.
Anhang 3
Überarbeitete Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten
Die überarbeitete Beschäftigungsverordnung ist zum 01.04.2020 in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen, unter denen die Anstellung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten in Deutschland möglich ist.
Anhang 4
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Spanien, Ukraine – 07.05.2020
Italien: Ab sofort muss ein neues Formular der Eigenerklärung verwendet werden. Die Gesundheitsbehörde in Bozen verlangt ab sofort wieder eine Onlineanmeldung.
Weißrussland:
Preissenkung um mehr als 60% für Zollvoranmeldungen im Webportal TIREPD
Seit August 2019 müssen Transportunternehmer für die Nutzung des sonst kostenfreien IRU-Webportals TIREPD 12 CHF entrichten, wenn sie das Portal für die elektronische Voranmeldung eines TIR-Transports an die weißrussischen Zollbehörden benutzen. Durch Optimierung der Übertragungswege kann die IRU die Kosten pro Voranmeldung ab dem 11. Mai 2020 auf 4,50 CHF pro Voranmeldung reduzieren. In allen anderen Staaten außer Weißrussland war und ist die Nutzung des Webportals TIREPD kostenlos.
4 Dateien im Anhang
Anhang 1
Rahmenbedingungen zur Beteiligung der DB Netz AG zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten zur Information
Anhang 2
Kreditversicherung mit Corona-Schutz: „Die neue Pflichtversicherung für jeden Unternehmer!“
Anhang 3
CNG-/LNG-Lkw bis Ende 2023 von der Lkw-Maut befreit
Anhang 1
Deutsche Grenzkontrollen an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A erneut verlängert
Das Bundesinnenministerium hat die vorläufigen Corona-Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen mit Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich erneut verlängert - diesmal bis zum 15. Mai 2020.
(Der grenzüberschreitende Warenverkehr bleibt wie bisher von den Beschränkungen ausgenommen).
Anhang 2
Brexit: Britische Regierung veröffentlicht Liste von Zollagenten
Mit dem Auslaufen der Brexit-Übergangsfrist - nach gegenwärtigem Stand zum 31.12.2020 - wird Großbritannien voraussichtlich auch aus dem gemeinsamen Zollgebiet der EU ausscheiden. In diesem Fall müssten Transporte EU-GB einer Zollbehandlung unterzogen werden. Die britische Regierung veröffentlicht jetzt eine aktuelle Liste britischer Zollagenten.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Mongolei, Norwegen, Schweiz, Slowenien, Spanien (Stand 4.5.2020)
Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Polen (Stand 5.5.2020)
Liebe Mitglieder,
bekanntlich endet am 30.06.2020 die Übergangsfrist, innerhalb deren man ein Funkgerät ohne Freisprechanlage benutzen darf. Aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten sahen wir hier Handlungsbedarf.
Auf Antrag der BSK hat der BLFA-StVO mehrheitlich sinngemäß beschlossen, dass, da auf dem Markt bislang technische Lösungen für Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, bei Erlaubnissen/Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO längstens bis zum 30.06.21 eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO für die Nutzung von Funkgeräten mit erteilt werden soll, sofern kein Beifahrer anwesend ist. Dies muss konkret von den Ländern umgesetzt werden. Dies müsste dann vor dem 30.06.2020 passieren. Die Problematik ist aber bei den Ländern angekommen und man ist dort überwiegend gewillt, zumindest vorerst eine pragmatische Lösung zu finden. Eine Dauerlösung soll dies aber nicht darstellen. Es dürfte wohl jetzt auch nicht jährliche Verlängerungen dieser neuen "Schonfrist" geben.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Freundliche Grüße aus Frankfurt
Wolfgang Draaf
i.A. Marion Seeger-Ilic
Anhang 1
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Deutschland, Kasachstan, Russische Föderation – Stand 30.04.2020
(Usbekistan, zuletzt Indien – Stand 2.5.2020)
Anhang 2 und 3
Italien:
Weiterhin müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine Eigenerklärung mitführen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 17. Mai 2020, können aber verlängert werden.
Sie erhalten heute:
Anhang 1
Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat Mai 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden. Tagesaktuelle Informationen können unserem täglichen Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 28./29. April 2020) für:
Italien, Slowakei, Tschechische Republik, Weißrussland
Anhang 3
Vor dem Hintergrund der Coronakrise sind gegenwärtig auch kurzfristige Änderungen von Visa-Vorschriften möglich.
Hinweis Kasachstan: Visafreiheit deutscher Fahrer eingestellt / Ausgabe von Visa eingestellt
Wegen der Coronakrise ist die Einreise deutscher Staatsbürger nach Kasachstan nicht mehr visafrei möglich. Zugleich wurde die Ausgabe von Visa vorläufig völlig eingestellt.
Anhang 1
Regierung beantwortet weitere Fragen der Unternehmen
Der BGL hatte einige Fragen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Corona-Sonderregelungen gesammelt und an die Bundesregierung zur Klärung gegeben.
Nach dem ersten Teil der Fragen wurden nun weitere Fragen beantwortet, zum Beispiel, ob die Kfz-Steuer auch ohne offizielle Abmeldung für die Zeit der Stilllegung der Fahrzeuge ausgesetzt werden kann.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 27. April 2020) für die Länder:
Deutschland, Georgien, Italien, Kroatien
Anhang 3 und 4
Italien: Es wird empfohlen die ausgefüllte Eigenerklärung vorab den für die Einreise zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Einige Gesundheitsbehörden erachten die Zusendung einer formlosen E-Mail nicht mehr als ausreichend.
Entgegen der uns von der IRU zunächst übermittelten verbreiteten Information gibt es keine Ausnahme für türkische Fahrer von der jetzt eingeführten Quarantänepflicht der Türkei für Fahrer, die aus Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark, Belgien, Österreich, Schweden, den Niederlanden, China, dem Iran, dem Irak oder Südkorea kommend auf türkisches Territorium einreisen wollen. Auch türkische Fahrer müssen sich der 14-tägigen Quarantänepflicht unterziehen, wenn sie aus den genannten Ländern zurückkehren.
4 Dateien im Anhang
Anhang 1
Aktueller Stand der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw - Länderübersicht
Siehe hierzu auch die Website des BAG:
Den BGL erreichte die Meldung, dass Brandenburg die Aussetzung des Verbots bis 30.09.2020 verlängert hat.
Bezüglich der Ferienreiseverordnung (Samstage in den Monaten Juli und August 2020) liegt dem BGL aus den Bundesländern bisher nur die Information vor, dass Rheinland-Pfalz die Bestimmungen vorerst unberührt lässt; Sachsen-Anhalt das Fahrverbot für 2020 aussetzt.
Anhang 2
Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise
Während der Corona-Krise können Arbeitgebern im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Abs. 1 AO die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen verlängert werden. Voraussetzung ist, dass sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 26. April 2020) für die Länder:
Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Österreich, Pakistan, Slowakei, Tschechische Republik
Gesamt 3 Dateien im Anhang
StVO-Reform tritt am 28.04.2020 in Kraft
Der BGL informiert über die wesentlichen Änderungen in anliegender Übersicht.
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per E-Mail bei der Einreise
Die Handelskammer Bozen hat die Kontaktdaten der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden nochmals überarbeitet und ergänzt. Die aktualisierte Aufstellung finden Sie als Anlage.
Vor der Einreise nach Italien müssen an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde in Italien die nachfolgenden Angaben per E-Mail gesandt werden: Name/Vorname des Fahrers, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnsitz, Zielort in Italien, Tag der Einreise nach Italien, Telefonnummer des Fahrers in Italien.
Länderinformationen:
Aktualisierte sowie neu gegliederte/gestraffte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 23. April 2020)
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Litauen
Polen
Frankreich:
Die Aussetzung des französischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wurde nicht verlängert. Es bestehen zudem keine Erleichterungen mehr bei den Lenk- und
Ruhezeiten. Dies bedeutet, am kommenden Wochenende besteht wie üblich in ganz Frankreich ein Lkw-Fahrverbot von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr.
Ab sofort gelten in Frankreich auch wieder die üblichen Lenk- und Ruhezeiten.
3 Dateien im Anhang
Anhang 1
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per Email bei der Einreise über den BrennerWie wir berichteten, muss in Italien seit einigen Tagen zusätzlich zur Eigenerklärung vorab eine Meldung an die zuständige italienische Gesundheitsbehörde erfolgen. Die Anmeldung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde bei der Einreise am Brenner soll ab sofort per Email erfolgen.
Anhang 2
Sie erhalten die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 22. April 2020) für folgende Länder:
Deutschland
Irland
Rumänien
Spanien
Vereinigtes Königreich
2 Dateien im Anhang
Anhang1
Die Bundesregierung hat einige der Fragen, die der BGL zu den Corona-Sonderregelungen gestellt hatte, nun beantwortet.
Der BGL hatte einige Fragen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Corona-Sonderregelungen gesammelt und an die Bundesregierung zur Klärung gegeben. Nun sind die ersten Fragen, zum Beispiel zu Standzeiten an Handelszentren oder der Verlängerung der Fahrerkarte beantwortet worden. Im Anhang finden Sie die Fragen und Antworten.
Anhang 2
Länderinformationen – Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 20. April 2020) für folgende Länder:
- Deutschland
- EU
- Italien
- Österreich
- Rumänien
Anhang 3
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – zuständige Behörde bei der Einreise über Chiasso
Wie wir berichteten, muss in Italien seit einigen Tagen zusätzlich zur Eigenerklärung vorab eine Meldung an die zuständige italienische Gesundheitsbehörde erfolgen. Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 senden wir anbei die zuständige Gesundheitsbehörde bei der Einreise aus der Schweiz über den Grenzübergang Como/Chiasso.
Österreich: Aussetzung des Lkw-Fahrverbotes bis 17. Mai 2020
Die Aussetzung des österreichischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wird bis 17. Mai 2020 verlängert.
Anhang 1
Die Bundesregierung und die Kreditversicherer spannen unter Beteiligung der R+V Versicherung einen Schutzschirm von 30 Milliarden Euro. KRAVAG schneidert die Versicherungslösung speziell auf die Logistikbranche zu.
Anhang 2
Stellungnahme der Fachbereiche der DGUV – Umgang mit Prüfpflichten von Arbeitsmitteln während der SARS-CoV-2-Pandemie
Anhang 3
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Anhang 4
Länderinformationen – Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 20. April 2020) für folgende Länder:
Italien, Griechenland, Kroatien, Slowenien
Gesamt 4 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 18.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Seit dem letzten Versand wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Deutschland, Griechenland, Kanada, Kuwait, Lettland, Luxemburg, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.
Es gibt viel zu tun – gemeinsam wird etwas bewegt
Mit #Logistikhilft wurde am 16.04.2020 eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, DocStop/SaniStop, des Fraunhofer IML, der Logistics Alliance Germany sowie einer Vielzahl an Partnern und Unterstützern aus der Transportlogistik und der Nutzfahrzeugindustrie gestartet. Das Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, sodass akuten Missständen in der Transport- und Logistikkette schnell und unbürokratisch begegnet werden.
2 Dateien im Anhang
Aussetzung des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbots – aktueller Stand
Als Anlage 1 erhalten Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw, Stand 16.04.2020. (Quelle: Verkehrsministerien der Länder).
Länderinformationen, Anlage 2
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 16.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
China
Deutschland (2x - Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Verlängerung Hamburg) sowie Aktualisierung des Links zur Website des BMI betreffs Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zu DK, LUX, F, CH, A)
Finnland
Irland
Italien
Ukraine
Erlasse Berlin und Hessen, Anlage 3
Die mitgeschickte Datei der Anlage 3 enthält weitere Erlasse (Auflage 21) und Informationen zu Ihrer Kenntnisnahme.
Corona-Hilfe für den Mittelstand: KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern kann ab sofort beantragt werden, Anlagen 4+5
5 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 15.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Indien, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik
Deutsche Grenzkontrollen an den Grenzen zu DK, F, LUX, CH und A verlängert
Die seit 16. März 2020 in Kraft befindlichen deutschen Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich wurden um weitere 20 Tage bis 4. Mai 2020 verlängert.
Italien: Aufhebung der Fahrverbote bis einschließlich 3. Mai 2020
Das italienische Ministerium für Infrastruktur und Transporte hat die Aufhebung der Fahrverbote für Lkw über 7,5 t zGM bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert.
Aufgehoben sind damit die Fahrverbote zu folgenden Terminen:
Sonntag, 19. April 2020; Samstag, 25. April 2020; Sonntag, 26. April 2020; Freitag, 1. Mai 2020; Sonntag, 3. Mai 2020
(Sie finden in Anlage die entsprechende Verordnung des Ministeriums für Infrastruktur und Transporte).
3 Dateien im Anhang
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 14.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Bulgarien, Italien (2x), Spanien, Turkmenistan
Tschechische Republik: Lkw-Fahrer im internationalen Verkehr benötigen keine Verbalnote der Deutschen Botschaft
Zum 14. April 2020 sind neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft getreten, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Entgegen der ursprünglichen Mitteilung der Deutschen Botschaft in Prag benötigen Lkw-Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind keine Verbalnote der Deutschen Botschaft, worin bestätigt wird, dass sie im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Frankreich: EU-Dokument ersetzt französische Formulare für Fahrer
Nachdem in den letzten Wochen eine Reihe verschiedener französischer Dokumente vorgestellt worden waren, die ausländische Fahrer bei grenzüberschreitenden Transporte in Frankreich mit sich führen mussten, um ihre Tätigkeit trotz Ausgangssperre zu rechtfertigen, bestätigen jetzt EU und französische Behörden, dass die EU-Vorlage "Certificate for International Transport Workers" auch von den französischen Kontrollbehörden anerkannt wird und die französischen Dokumente insofern ersetzt.
4 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 13. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 11. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
EU, China, Tschechische Republik.
1 Datei im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 11. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 8. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Aserbaidschan, Belgien, Frankreich, Litauen, Vereinigtes Königreich, EU (Zollinformationen), Frankreich (Einreise ausländischer Fahrer mit Formular Annex 3), Italien, Rumänien, Schweden, Spanien, Ukraine, Weißrussland.
Frankreich: neuer Passierschein ergänzende Info
Passierschein "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" ist nach Informationen aus Frankreich für jede Einreise neu auszufüllen.
Das Formular "Justificatif de Déplacement Professionnel" muss ergänzend weiterhin mitgeführt werden.
Tschechische Republik: Wichtige Änderungen hinsichtlich der Ein- und Ausreisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus ab 14. April 2020
Ab dem 14. April 2020 treten neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 09. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 8. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Aserbaidschan, Belgien, Frankreich, Litauen, Vereinigtes Königreich
Aufstellung der Lkw-Fahrverbote in Europa an den Osterfeiertagen
Kurzbeschreibung:
Aufgrund der Corona-Krise wurden in vielen europäischen Staaten Ausnahmereglungen hinsichtlich der Lkw-Fahrverbote erlassen. Anbei eine IRU-Aufstellung mit einer Übersicht über die geltenden Lkw-Fahrverbote in Europa an den kommenden Osterfeiertagen.
Frankreich: Deutsche Arbeitsübersetzung zum neuen Dokument "Attestation de Déplacement..."
Neuer Passierschein ergänzende Info
Passierschein "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" ist nach Informationen aus Frankreich für jede Einreise neu auszufüllen. Das
Formular "Justificatif de Déplacement Professionnel" muss ergänzend weiterhin mitgeführt werden.
2 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 08. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 7. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Bulgarien, China, Deutschland, Iran, Italien, Malta, Moldawien
Frankreich: Deutsche Arbeitsübersetzung zum neuen Dokument "Attestation de Déplacement..."
Kurzbeschreibung:
In Ergänzung zur gestrigen Eilmeldung (siehe Anlage) über das neue vom Fahrer bei Transporten in Frankreich mitzuführende Dokument "Attestation de Déplacement International Dérogatoire vers la France Métropolitaine" legt der BGL eine deutschsprachige Ausfüllhilfe für das Formular vor.
4 Dateien im Anhang
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr – Stand 07. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 06. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Ägypten, Armenien, Dänemark, EU, Finnland, Iran, Italien, Österreich, Portugal, Saudi Arabien, Slowakei, Tunesien
Frankreich/Italien: Sperrungen im Mont-Blanc-Tunnel im April 2020
Nach Angaben der Betreibergesellschaft wird der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im April 2020 in den folgenden Nächten für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt:
- vom 20. April 2020, 22:00 Uhr bis 21. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 21. April 2020, 22:00 Uhr bis 22. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 22. April 2020, 22:00 Uhr bis 23. April 2020, 06:00 Uhr
- vom 23. April 2020, 23:30 Uhr bis 24. April 2020, 04:00 Uhr
1 Datei im Anhang
Kurzbeschreibung: Stand 07. April 2020
Themenüberblick der Anlage:
1 Datei
Kurzbeschreibung: Stand 06. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 4. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Georgien, Rumänien
3 Dateien
Kurzbeschreibung: Stand 2. April 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 01. April 2020 wurden die Informationen für folgende Staaten überarbeitet:
Finnland, Kasachstan, Niederlande
1 Datei
die IRU hat ein Fahrer-Handout über richtiges Verhalten in der Corona-Krise erstellt.
Der BGL übernahm die Erstellung einer deutschsprachigen Version.
Bitte an alle Fahrer verteilen!
Im hektischen Alltag hilft jede kleine Erinnerung an das richtige Verhalten, das Leben retten kann.
Gemeinsam sind wir stark!
1 Datei
Österreich: Aussetzung des Lkw-Wochenend-Fahrverbotes bis 19. April 2020
Kurzbeschreibung:
Die Aussetzung des österreichweiten Fahrverbotes für Lkw ab 7,5 t in Österreich wird bis 19. April 2020 verlängert.
Tschechische Republik: Aktueller Stand über die Einreisebeschränkungen aufgrund des Corona-Virus
Kurzbeschreibung:
Weiterhin sind Lkw-Fahrer, die auf dem Lkw nach Tschechien einreisen, als auch für heimreisende Lkw-Fahrer, die im Pkw die Grenze überschreiten, von einer Quarantänepflicht ausgenommen. Die Ausnahme gilt allerdings nur für Fahrer, die im internationalen Straßengüterverkehr tätig sind.
Des Weiteren weist das tschechische Innenministerium darauf hin, dass Fahrer, die sich länger als 21 Tage außerhalb Tschechiens aufhalten, bei der Rückkehr nach Tschechien einer 14-tägigen Quarantänepflicht unterliegen.
2 Dateien
Korrigendum zum Rundschreiben E_2020_0183 Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat April 2020.
Im Rundschreiben E_2020_0183 vom 30.03.2020 wurde für Frankreich versehentlich ein falscher Zeitraum für das Fahrverbot angegeben.
Richtig ist er Zeitraum: 12. April 2020, 22:00 Uhr bis 13. April 2020, 22:00 Uhr.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr
Kurzbeschreibung: Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus - Stand 31. März 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 30. März 2020 wurden die Informationen für folgende
Staaten überarbeitet:
Bulgarien
China
Deutschland (Aktualisierung Sonn- und Feiertagsfahrverbot Bayern und Hessen)
EU
Kroatien
Mongolei
Slowenien
Spanien
Coronavirus: Ausnahmen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen
Kurzbeschreibung: Auch bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents kommt es durch die Corona-Krise zu Problemen. Die IRU hat mit dem zuständigen International Transport Forum (ITF) zwei Ausnahmen ausgehandelt.
3 Dateien
Aktualisierte Aufstellung der in den deutschen Bundesländern angeordneten Aussetzungen der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Corona-Krise (Stand 31.03.2020)
Als Anlage finden Sie eine aktualisierte Aufstellung der Aussetzung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw auf Basis der dem BGL zugegangenen Informationen, Stand 31.03.2020.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr
Als Anlage erhalten Sie eine aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus ¬ Stand 30. März 2020
3 Dateien
Polen: Polnische Fahrer dürfen Wochenruhezeit in ihrer Heimat verbringen
Kurzbeschreibung: Das polnische Transportministerium hat nun klargestellt, dass auch polnische Fahrer, die nicht bei polnischen Unternehmen tätig sind, ihre Wochenruhezeit in Polen verbringen dürfen, ohne einer 14-tägigen Quarantäne zu unterliegen.
Polen: Aktueller Stand über die Einreisebeschränkungen auf Grund des Coronavirus
Kurzbeschreibung: Aktueller Stand hinsichtlich der Einreisebestimmungen für im Pkw heimkehrende polnische Fahrer, die bei deutschen Unternehmen beschäftigt sind.
Spanien: Ab 30.03.2020 werden alle nicht lebensnotwendigen Wirtschaftsbereiche geschlossen
Kurzbeschreibung: Vor dem Hintergrund des in Spanien grassierenden Coronavirus werden alle Arbeitnehmer, die in nicht lebensnotwendigen Bereichen arbeiten ab 30.03.2020 in Zwangsurlaub geschickt. Folglich müssen die als nicht lebensnotwendig angesehenen Wirtschaftsbereiche geschlossen werden. Inwiefern Beförderungen ausländischer Transportunternehmen in Spanien grundsätzlich möglich sind, ist derzeit unklar.
4 Dateien
Sie erhalten angefügt die neuen Erlasse zu Ihrer Kenntnisnahme.
Kurzbeschreibung:
Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat April 2020
Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die normalerweise vorgesehenen Fahrverbote im Monat April 2020 in Deutschland und angrenzenden Ländern. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise in vielen Staaten Fahrverbote kurzfristig aufgehoben wurden. Tagesaktuelle Informationen können unserem täglichen Rundschreiben „Länderinformationen über den aktuellen Stand der Auswirkungen des Corona-Virus im internationalen Straßengüterverkehr“ entnommen werden.
Die Zusammenstellung dieser Übersicht der Feiertagsfahrverbote in Europa erfolgt nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch leider nicht übernommen werden.
3 Anlagen