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  • Neue Coronavirus-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit

    Seit 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im Personenverkehr aus Gebieten in denen Mutationen des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virus-Variantengebiet). Der Güterverkehr ist von der Coronavirus-Schutzverordnung ausdrücklich nicht betroffen.

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Bundesministeium_für_Gesundheit.pdf