Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Die Tagesschau der Branche.
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben vom BMVI, das Klarheit schafft.
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben vom BMVI, das Klarheit schafft.
Anfang Newflash vom 3.12.2020
entgegen unserer Aussage in unserem Newsletter vom 27.11.2020 (siehe unten) hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass sich nach dem Bundesgebührengesetz die Gebühren eines Bescheides
nach dem Datum der Zustellung richten. Somit ist die neue Gebührenordnung dann anzuwenden, wenn der Bescheid in 2021 erstellt wird.
Wir werden nicht locker lassen und daran arbeiten, eine bessere Lösung zu erreichen. (Aktuell sind wir in der Diskussion).
Ende Newflash vom 3.12.2020
Anfang Newsflash 27.11.2020
Liebe Mitglieder,
wir hatten die Bundesländer auf den im Betreff erwähnten Umstand hingewiesen und für eine Klarstellung geworben. Die Bundesländer haben nun wie folgt entschieden:
Stichtag ist logischerweise der 01.01.2021!
Anträge, die vor dem Stichtag (in 2020) bei der in 2020 noch zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden, werden von dieser auch dann zu Ende bearbeitet und ausgestellt, auch wenn der Bescheid erst in 2021 erstellt werden kann
und
Anträge, die vor dem Stichtag (in 2020) bei der in 2020 noch zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden, werden nach der alten Gebührenordnung abgerechnet, auch wenn der Bescheid erst in 2021 erstellt werden kann.
In den beiden letzten Fällen zählt also das Antragsdatum!
Ende Newsflash 27.11.2020
Freundliche Grüße aus Frankfurt
Ihr BSK-Team