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Die Tagesschau der Branche.

  • Verpflichtung zur E-Rechnung kommt zum 01.01.2025

    Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich demnächst verpflichtend. Es ist beschlossen, dass zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen in der Gesetzgebung unterschieden wird. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung entspricht nicht dieser Norm! E-Rechnungen sind nach §14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F. Rechnungen, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Mitglieder-Verbandsplattform myBGL oder rufen uns direkt an.