Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich demnächst verpflichtend. Es ist beschlossen, dass zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen in der Gesetzgebung unterschieden wird. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung entspricht nicht dieser Norm! E-Rechnungen sind nach §14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F. Rechnungen, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Mitglieder-Verbandsplattform myBGL oder rufen uns direkt an.