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  • Stellungnahme StVO-Novelle – Teilerfolg 04.12.2019

    Der BGL hat gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. im Rahmen des Competence Center Schwergut im BGL zur XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine gemeinsame Stellungnahme mit der Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. ergänzt.

    Der BGL hat gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. im Rahmen des Competence Center Schwergut im BGL zur XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine gemeinsame Stellungnahme mit der Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. ergänzt. Dabei geht vornehmlich um die Herauslösung der Änderung des § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Gebührenordnung (Nummer 263.1.1) aus der XX. Änderungsverordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
    Ca. 50 Verbände und Institutionen sind seit gestern, letzte Tranche ging 20.55 Uhr heraus,  mit anhängender Stellungnahme bestückt. Sie wurden gebeten, unser Petitum zu unterstützen.
    Wir werden weiter informieren, wenn sich Neuigkeiten ergeben.
     

    Zwischenstand 04.12.2019 –Teilerfolg

    Heute hatten der Verkehrsausschuss des Bundesrates und der Innenausschuss des Bundesrates die XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle) auf der Tagesordnung. Aus Sicht unseres Gewerbes bedeutsam: Änderung der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörden (§ 47 Absatz 1 und 2 StVO) sowie das neue Modell zur Gebührenberechnung.

    BGL, BSK und Transfrigoroute Deutschland haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme (siehe auch Rundschreiben vom 08.11.2019) für dringende Änderungen beider Vorhaben ausgesprochen.

    Beide Bundesratsausschüsse haben die Entscheidung über die StVO-Novelle vertagt und jeweils einen Unterausschuss gebildet, der erstmalig am 21. Januar 2020 tagen wird. Wir werden weiter kämpfen, damit unsere berechtigten Anliegen Berücksichtigung finden.

Dateien

Stellungnahme_StVO-Novelle.pdf