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  • Coronavrius Frankreich: Fahrer von Gütertransporten sind nicht von nächtlichen Ausgangssperren betroffen

    Seit dem 17. Oktober 2020 können die Präfekten bestimmter französischer Departements in Corona-Risikogebieten nächtliche Ausgangssperren verhängen. Fahrer von Güter- und Personentransporten sind von diesen Sperren ausgenommen, müssen jedoch das Dokument "Justificatif de Déplacement Professionnel" mit sich führen, wenn sie die von Ausgangssperren betroffenen Regionen befahren.