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  • Frankreich: Verbot des Verbringens der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in Fahrzeugen unter 3,5 t zGG

    Zum 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5 t zGG das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.

    Wie uns der französische Verband FNTR bestätigt, ist mit dem Dekret Nr. 20201104 vom 31. August 2020 zum 3. September 2020 eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in der Kabine von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t untersagt wird. Ebenso untersagt ist das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in einer Unterkunft, die gesundheitsrelevante Sicherheits, Komfort und Hygienebedingungen nicht berücksichtigen. Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 t müssen somit nachweisen, dass sie die Ruhepause außerhalb des Fahrzeuges unter angemessenen Sicherheits, Komfort und Hygienebedingungen verbracht haben. Nachweise können durch folgende Belege erbracht werden:

    · Hotelrechnungen
    · Nachweise über die Anmietung einer Wohnung/Haus
    · Telefonnummer eines Bekannten, in dessen Wohnung/Haus übernachtet wurde

    Des Weiteren sind Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 t verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Dies kann durch das “livret individuel de controle” (ähnlich den deutschen Tageskontrollblättern für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t zGG) erfolgen.