Save-the-Date: BSK Thementag Transportbegleitung 21.06.2025!
Stand: April 2025
Rechtliche Grundlage für die Schulung des BF3-Fahrpersonals ist das "Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“. Das Merkblatt legt den Inhalt und die Durchführung der Schulungen durch den Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V. fest.
In den Schulungen werden die besonderen Verpflichtungen des Fahrpersonals gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmenden sowie den verkehrsgerechten Einsatz des Begleitfahrzeuges behandelt.
Schulungsinhalte:
Die Schulung des BF3-Fahrpersonals erfolgt duch eine zweitägige Grundschulung, in der Kenntnisse über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten vermittelt werden. Spätestens nach 2 Jahren ist die Teilnahme an einer eintägigen Wiederholungsschulung verpflichtend.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Grundschulung sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Wiederholungsschulungen werden durch den „Berechtigungs-Ausweis zum Führen des Begleitfahrzeuges mit Wechselverkehrszeichen-Anlage“ nachgewiesen. Der Inhaber eines gültigen Berechtigungs-Ausweises ist befugt, private Begleitfahrzeuge für Großraum- und/oder Schwertransporte mit nach hinten wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF3) zu führen.
Der Anmeldeschluss zur Teilnahme an einer Grund-/Wiederholungsschulung ist 14 Tage vor Schulungsbeginn.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen (siehe unten) in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main werden die Teilnehmenden für die gewünschte BF3-Schulung eingeplant. Die Anmeldebestätigung wird (zusammen mit der Rechnung) an die Person/Firma gesandt, welche den Teilnehmenden angemeldet hat und gilt dann auch als Teilnahmebestätigung für den Schulungsteilnehmenden. Nur die Anmeldebestätigung berechtigt an der Teilnahme der BF3-Schulung.
Personen ohne Anmeldebestätigung können nicht an der Schulung teilnehmen.
Eine Anmeldung zur Grundschulung gilt als vollständig, wenn folgende Unterlagen der jeweiligen Teilnehmenden in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main vorliegen:
(1) 2 aktuelle Passfotos | unbeschädigt | ca. 5 cm hoch und ca. 4 cm breit (Bildgröße ohne Rand) | muss nicht biometrisch sein | digitales Passbild nicht möglich!
(2) Kopie eines gültigen, amtlichen Identiätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
(3) Kopie eines gültigen Führerscheins (mind. 2 Jahre Fahrerlaubnisklasse B)
Die Teilnehmenden an einer Grundschulung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(1) Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
(2) Nachweis des 2-jährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B. Ausnahme: Der Teilnehmende befindet sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Kopie des Ausbildungsvertrages erforderlich.
(3) Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass) zur Überprüfung der Identität am Schulungsort.
Die Teilnehmenden an einer Wiederholungsschulung müssen bereits an einer Grundschulung erfolgreich teilgenommen haben und im Rahmen der Wiederholungsschulung ein amtliches Lichtbilddokument zur Überprüfung der Identität vorlegen.
Die Schulungsgebühren werden pro Teilnehmenden berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt an die anmeldende Stelle (Privatperson oder Unternehmen). Der Rechnungsbetrag wird generell vor Beginn der Schulung fällig. Sollte zum Beginn der Wiederholungsschulung der Rechnungsbetrag noch offenstehen, kann die Wiederholungsschulung zwar besucht werden, die Gültigkeit des Berechtigungs-Ausweises wird aber erst nach Zahlungseingang beim BSK e.V. verlängert.
Die Teilnahme an einem Test (Multiple-Choice) im Anschluss an die Grundschulung ist für die Teilnehmenden verpflichtend. Um den Test erfolgreich abzuschließen, müssen mindestens 70 % der maximalen Punktzahl erreicht werden.
NEU: Ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung für die Zulassung zum Test, der im Anschluss an die Grundschulung stattfindet. Unsere Referenten führen vor Ort Stichproben durch, um die Sprachkenntnis zu überprüfen. Teilnehmende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden vom Test ausgeschlossen.
Wird im Nachhinein festgestellt, dass der Berechtigungs-Ausweis durch unwahre Angaben oder aufgrund eines Täuschungsversuches erlangt wurde, besteht keine Berechtigung zum Führen von Begleitfahrzeugen mit Wechselverkehrszeichen-Anlage.
Jegliche Vervielfältigung des gesamten Testbogens oder einzelner Inhalte der Testbögen seitens der Teilnehmenden ist nicht gestattet. Sollten Teilnehmende diese Vorgabe nicht beachten, behält sich der BSK e.V. vor, rechtliche Schritte wegen Urheberrechtsverletzung einzuleiten.
Die BF3-Teilnahmebedingungen des BSK e.V. als Dokument/Download
BF3-Teilnahmebedingungen Stand April 2025
Die Schulungen werden in verschiedenen Schulungsstätten durchgeführt. Für die Nutzung der Schulungsstätten wird von den Teilnehmenden die Einhaltung folgender Grundregeln vorausgesetzt:
(1) Den Angaben und Weisungen der Referenten ist Folge zu leisten.
(2) Behandeln Sie die Räume und Einrichtungen der Schulungsstätten pfleglich.
(3) Achten Sie überall auf Sauberkeit.
(4) Benutzen Sie nur die zugewiesenen sanitären Anlagen.
(5) Das Campen ist auf den Parkplätzen der Schulungsstätten untersagt.
(6) Tiere müssen leider draußen bleiben.
(7) Hinterlassen Sie die Räume so wie Sie sie vorgefunden haben.
(8) Halten Sie sich an die Absprachen bei der Unterbringung.
Tragen Sie mit dazu bei, dass wir auch weiterhin ein handlungsfähiger und freundlicher Ansprechpartner für Sie sein können und gern gesehene Gäste in den Schulungsstätten bleiben.
Vielen Dank!
Die Testergebnisse können frühestens 5 Tage nach dem Grundschulungstermin ausschließlich unter www.bsk-ffm.de/bf3-kurse/testergebnisse eingesehen werden. Hierzu wird den Teilnehmenden mit dem Prüfungsbogen eine Matrikelnummer ausgegeben. Mit der Matrikelnummer, den Geburtsdaten sowie dem Schulungsort (Pflichteingaben) erhalten diese das individuelle Testergebnis (Anzahl Punkte und bestanden/nicht bestanden).
Der Berechtigungs-Ausweis wird an denjenigen, der den Teilnehmenden zur Grundschulung angemeldet hat (Privatperson oder Unternehmen), üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Schulungsdatum versandt.
Die Erstellung und Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises erfolgt jedoch nur, wenn
(1) die vorgenannten Voraussetzungen einer Teilnahme an der Schulung erfüllt sind,
(2) der Teilnehmende im Rahmen der Grundschulung den Test bestanden hat,
(3) die vorgenannten Lehrgangsregeln und Verhaltensregeln eingehalten wurden,
(4) ein Passbild bei der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main (gemäß Anmeldung) vorliegt,
(5) der Teilnehmende über den gesamten Zeitraum der Schulung anwesend war,
(6) der Rechnungsbetrag bezahlt wurde.
(1) Eine Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem Schulungsbeginn ist kostenlos.
(2) Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem Schulungsbeginn werden 50% der Schulungsgebühr fällig.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Schulungsbeginn wird die komplette Schulungsgebühr fällig.
Die Stornierungsbedingungen gelten auch im Falle einer Terminverschiebung. Grundsätzlich können keine Personen ein- oder ausgetauscht werden. Es ist für jede Person eine eigene Anmeldung einzureichen, da diese personenbezogen ist. Auch hier sind die Stornierungsbedingungen maßgeblich. Die Stornierung ist schriftlich an die Adresse zu richten, welche auch die Anmeldung entgegengenommen hat. Für die Einhaltung der Fristen ist das Eingangsdatum bei den entsprechenden Stellen maßgeblich.
Der BSK e. V. ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Referenten, Schulungen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Referenten vor Ort sind berechtigt, nicht angemeldeten Personen, die am Veranstaltungs-/Schulungsort erscheinen, die Teilnahme an der Schulung zu verweigern! Ferner sind die Referenten berechtigt, angemeldeten Teilnehmenden die Teilnahme an der Schulung zu verweigern, wenn festgestellt wird, dass die teilnehmende Person die deutsche Sprache in Wort und Schrift nicht beherrscht oder die Schulung mit privaten Unterhaltungen erheblich stört.
Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Ausstellung und Nachweisführung der BF3-Berechtigungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Teilnehmende Kaufmann ist, der Gerichtsstand Frankfurt/Main.