Allgemeines

Der BSK

Der Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. führt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr die Schulungen für das Fahrpersonal von Begleitfahrzeugen bundesweit durch. Grundlage hierfür ist das „Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ vom 24. April 1992 (VkBl 1992 S. 218). Diese Schulungen werden umgangssprachlich „BF3-Schulungen“ und die Begleitfahrzeuge „BF3-Fahrzeuge“ genannt.

 

BF3-Fahrzeuge

Im Allgemeinen sind Begleitfahrzeuge Fahrzeuge mit aufgesetzter Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ-Anlage) zur Absicherung von Großraum- und/oder Schwertransporten (auch Autokrane). Diese können auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden eingesetzt werden. BF3-Fahrzeuge sind Begleitfahrzeuge der 3. Fahrzeuggeneration mit nach hinten abstrahlender Wechselverkehrszeichen-Anlage.

 

Fahrpersonal

Das Fahrpersonal der Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage muss nach Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises (BF3-Ausweis) sein, der zum Führen eines solchen Fahrzeugs berechtigt.

 

BF3-Schulungen

Der BSK schult Fahrpersonal, das zum ersten Mal tätig wird, in einer zweitägigen Grundschulung mit abschließendem Test. Dabei werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten vermittelt. Die Verlängerung der Gültigkeit des BF3-Ausweises erfolgt spätestens nach 2 Jahren durch Teilnahme an einer eintägigen Wiederholungsschulung.

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Berechtigungsausweise