BF3-Schulungen

Begleitfahrzeuge sind Fahrzeuge mit aufgesetzter Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ-Anlage) zur Absicherung von Großraum- und/oder Schwertransporten (auch Autokrane) und können auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden eingesetzt werden. BF3-Fahrzeuge sind Begleitfahrzeuge der 3. Fahrzeuggeneration mit nach hinten abstrahlender Wechselverkehrszeichen-Anlage.

 

Das Fahrpersonal der Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage muss nach Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums im Besitz eines Berechtigungsausweises (BF3-Ausweis) sein, der zum Führen eines solchen Fahrzeugs berechtigt.

 

 

Grundschulung:

Die Ausbildung des BF3-Fahrpersonals erfolgt im Rahmen einer zweitägigen Grundschulung mit abschließendem Test. Dabei werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten vermittelt.

 

Wiederholungsschulung:

Die Verlängerung der Gültigkeit des BF3-Ausweises erfolgt spätestens nach 2 Jahren durch Teilnahme an einer eintägigen Wiederholungsschulung.

 

 

Die Grund- und Wiederholungsschulungen werden monatlich angeboten. Es besteht kein Anspruch darauf, immer einen Platz am nächstgelegenen Schulungsort zu erhalten. Organisiert werden die Schulungen vom BSK. Zu den Referenten vor Ort zählen Vertreter von Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden.

 

Unsere Sprechzeiten für die BF3-Sachbearbeitung lauten:
Mo. bis Fr. von 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: +49 69 2991418-81

Berechtigungsausweis des BF3-Fahrpersonals

Rechtliche Grundlage für die BF3-Schulungen ist das "Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ des Bundesverkehrsministeriums, 1992.

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Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an bf3meckerkasten(at)bsk-ffm(dot)de